Ein weltweit einzigartiges Abenteuer

Exklusives Erlebnis bei Tag & Nacht

Imposant erhebt sich das Hotel Charles Lindbergh in den geheimnisvoll erleuchteten Winterhimmel, vereint sich vollends mit der atemberaubenden Themenwelt des winterlichen Rookburgh und dem Flying Launch Coaster F.L.Y.! Nur als Hotelgast haben Sie Zugang zum Hotel und können dieses einmalige Erlebnis genießen.

Europas bestes Themenhotel
zum 4. Mal in Folge!
PARKSCOUT|PLUS AWARD (PLATZ 1)

Sleep like an aeronaut

Mitten im Herzen der Themenwelt

Logieren wie ein Luftfahrer

Haben Sie schon einmal in der Kabine eines Aeronauten genächtigt? Wenn die gestandenen Luftfahrer Rookburghs auf Reisen sind, beziehen Sie deren private Kabinen im Hotel Charles Lindbergh – und Sie spüren das Abenteuer Luftfahrt in jedem Detail!

Rookburgh in seiner Gesamtheit erleben

Die exklusive Explorers' Society

Wer glaubt, er habe im Hotel Charles Lindbergh eine bloße Übernachtung gebucht, ist weit gefehlt. Sie erwartet dort eine exklusive Gesellschaft: Die Explorers' Society! Nur als Hotelgast gehören Sie dieser besonderen Society an, genießen exklusive Erlebnisse und erleben das ganze Abenteuer Rookburgh – bei Tag und Nacht!

IHR ERLEBNISPAKET IM HOTEL CHARLES LINDBERGH:

Eine Nacht in einer stylischen Luftfahrerkabine mitten im Herzen der Themenwelt, hausgemachte Genüsse beim 3-Gang-Dinner und Frühstück im Restaurant Uhrwerk, Abenteuer im Phantasialand und exklusive Experiences im Hotel.

Dies sind nur einige Vorteile Ihres Erlebnispakets.



Einzigartige Perspektiven

Wo Hotel auf Coaster trifft

Hautnah, rasant und immer wieder fliegt der Flying Coaster an Kabinen, Gates und Brücken vorbei. Kaum weiß man, wo er als nächstes auftauchen wird, so vollendet ist seine Einheit mit dem Hotel Charles Lindbergh. Ein weltweit einzigartiges Abenteuer, exklusiv für Hotelgäste!

Restaurant Uhrwerk

Homemade. Handmade. Einzigartig!

Hauseigene Rezepturen und reinste Zutaten vereinen sich im Restaurant Uhrwerk zu einzigartigem Genuss voller Handwerk und Herz. Ob Pilot's Pasta, Rook-Burger oder süße Versuchungen – lassen Sie sich Rookburgh auf der Zunge zergehen!

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1919. – Bar. Pub. Destille.

Trunken vor Glück

Craft Beer in ungeahnter Vielfalt, prickelnde Cocktail Bowls und klackernde Billardkugeln: Tief im Unterdeck des Hotel Charles Lindbergh gelegen ist die Bar 1919 ein beglückendes Abenteuer bei Nacht – ausschließlich für Hotelgäste!

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Geheimnisvolle Illumination

Rookburgh bei Nacht

Geheimnisvolle Illuminationen, charaktervolles Craft Beer und kribbelnde Glückseligkeit – wenn die Dämmerung fällt, wird Rookburgh zum ganz neuen Abenteuer. Ein exklusives Erlebnis für Explorer im Hotel Charles Lindbergh!

Entdecker berichten

"Ein Moment großer Faszination!"

Weltentdeckerin Sybil McWright hat auf Ihren Reisen schon fast alles erlebt, aber das Hotel Charles Lindbergh hat sie völlig beeindruckt.

Sybil McWright,
Weltentdeckerin

Sybil McWright,
Weltentdeckerin

Das Hotel Charles Lindbergh bietet ein Abenteuer wie kein anderes Hotel dieser Welt!

Sybil McWright

Phantastisch schenken zu Weihnachten

Erlebnishotels Gutscheine – Auszeit schenken

Das perfekte Geschenk

Mit einem Phantasialand Gutschein liegen Sie zu Weihnachten goldrichtig. Wählen Sie aus einer Vielzahl von Erlebnissen das perfekte Präsent –
und schenken Sie so das Wertvollste, das es gibt: einzigartige Erlebnisse, die bleiben!

Rookburgh erleben

Explore・Dream・Discover

Checken Sie ein und werden Sie zum Explorer von Rookburgh! Tauchen Sie ein in eine atemberaubende Welt, wo das Erlebnis Sie vollends umgibt und Träume wahr werden. Willkommen zum Abenteuer Ihres Lebens!

AGB Hotels

Phantasialand Hotels

(1) Geltungsbereich

(1.1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen des Hotels, insbesondere für die Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz- und Banketträumen und anderen Räumlichkeiten. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er gegenüber dem Hotel mit dem Kunden als Gesamtschuldner.

(1.2) Eine Unter- oder Weitervermietung angemieteter Räumlichkeiten ist nicht zugelassen, es sei denn, das Hotel erteilt auf schriftlichen Antrag eine schriftliche Einwilligung.

(1.3) Nur diese Geschäftsbedingungen sind für den abgeschlossenen Vertrag bindend und anerkannt; andere Geschäftsbedingungen, bspw. die des Kunden werden nicht anerkannt.

(2) Vertragsabschluss,-Partner

(2.1) Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde.

(2.2) Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Hotels mit dem Kunden (einheitliche Bezeichnung für Besteller, Veranstalter, Gast usw.) zustande.

(3) Preise, Anzahlung

(3.1) Die Preise bestimmen sich aus der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste und beinhalten den zum Leistungserbringungszeitpunkt gültigen Satz der Mehrwertsteuer.

(3.2) Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist das Hotel grundsätzlich berechtigt, Preiskorrekturen bis zur Höhe der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste vorzunehmen. Für den Fall einer Erhöhung der Mehrwertsteuer zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung, ist das Hotel ebenfalls nachträglich zur Preisanpassung berechtigt.

(3.3) Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden und/oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen, die üblicherweise 100% der gebuchten Leistungen umfassen kann. Ist eine solche Vorauszahlung vereinbart und wird diese vom Kunden nicht fristgerecht geleistet, ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und jeglichen daraus resultierenden Schaden beim Kunden geltend zu machen.

(3.4) Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.3. für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.3 geleistet wurde.

(4) Zahlung der Leistungen

(4.1) Der Kunde ist verpflichtet, für alle beim Hotel bestellten, vom Hotel erbrachten, bzw. während des Aufenthalts in Anspruch genommenen Leistungen die geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt insbesondere auch für vom Kunden an das Hotel veranlasste Leistungen und/oder Auslagen des Hotels an Dritte.

(4.2) Die Rechnungen des Hotels sind grundsätzlich sofort nach Leistungserbringung bzw. bei Abreise fällig. Das Hotel ist darüber hinaus jederzeit berechtigt, aufgelaufenen Forderungen jederzeit fällig zustellen und die unverzügliche Zahlung zu verlangen.

(4.3) Sofern eine Zahlung gegen Rechnung vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag mit Stellung der Rechnung fällig und innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug beim Hotel eingehend zu begleichen. Zahlungsverzug tritt mit dem Zugang der ersten Mahnung ein. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist das Hotel berechtigt ab dem 10.Tag der Rechnungsstellung Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz für Kontokorrent der Hausbank zu verlangen.

(4.4) Darüber hinaus wird für jede Mahnung nach dem 10.Tag der Rechnungsstellung eine Mahngebühr von € 6,00 fällig.

(4.5) Der Kunde kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftigen Forderungen gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

(4.6) Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auch auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

(5) Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)

(5.1) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.

(5.2) Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.

(5.3) Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.

(5.4) Für gebuchte Leistungen bzw. durch Hotelaufnahmevertrag angemietete Zimmer ist das Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später vom Kunden storniert wird oder der Kunde nicht erscheint (§ 552 BGB). Die ersparten Aufwendungen des Hotels betragen bei Übernachtung/Frühstück 20% vom Zimmerpreis, bei allen bestellten Speisen und Getränken 40% vom Leistungspreis, bei Pauschalarrangements des Hotels incl. Parkeintritt 20% des Leistungspreises. Falls ein Mindestumsatz vereinbart wurde und dieser nicht erreicht wird, ist das Hotel berechtigt, bis zu 60% des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn zu verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder das Hotel einen höheren entgangenen Gewinn nachweist.

(6) Rücktritt des Hotels

(6.1) Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

(6.2) Wird eine gemäß Ziffer 3.3 und/oder Ziffer 3.4 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(6.3) Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

  • höhere Gewalt (Brand, Streik o. Ä) oder andere vom Hotel an der ganzheitlichen oder teilweisen Leistungserbringung nicht zu vertretender Hinderungsgründe die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
    Das Hotel behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht.
  • Zimmer oder Leistungen schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
  • das Hotel den begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann. Dies gilt insbesondere bei Gruppenbuchungen auch für den Fall, dass nur Einzelpersonen der Gruppe dazu Anlass geben.
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
  • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

(6.4) Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

(7) Bereitstellung, -übergabe und–Rückgabe, Leistungserbringung

(7.1) Das Hotel stellt die angemieteten Räumlichkeiten zum genauen Vertragszeitpunkt und/oder Veranstaltungszeitpunkt zur Verfügung. Insbesondere bei Hotelzimmern erwirbt der Kunde kein Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sondern nur auf ein Zimmer im Rahmen der gebuchten Kategorie.

(7.2) Hotelzimmer stehen im Rahmen der Leistungserbringung am Anreisetag erst ab 15:30 Uhr zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

(7.3) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Räumung des Zimmers am Abreisetag bis 11:00 Uhr nicht nach, ist das Hotel, ohne weitere Aufforderung an den Kunden, berechtigt, ein Entgelt bis zur vollen Höhe des Zimmerpreises für die weitere Nutzung zu verlangen. Sollte dem Hotel durch verspätete Räumung des Zimmers am Abreisetag ein anderweitiger Schaden entstehen, ist der Kunde zum Ersatz desgleichen verpflichtet. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

(7.4) Reist der Kunde am Anreisetag bis 18:00 Uhr nicht an, ist er verpflichtet, das Hotel über die spätere Ankunftszeit rechtzeitig zu unterrichten, andernfalls kann das Hotel bei Nachfrage anderer Kunden vom Vertrag zurücktreten und das Hotelzimmer anderweitig vermieten, ohne dass dem Kunden ein Recht auf Unterkunft zusteht. Die Nachweispflicht zur Benachrichtigung bei verspäteter Anreise liegt beim Kunden.

(7.5) Für vom Kunden gebuchte Verpflegungsleistungen (Speisen & Getränke) hat der Kunde dem Hotel die Anzahl der Teilnehmer bis spätestens 2 Werktage vor dem Termin der Leistungserbringung mitzuteilen. Kommen weniger Teilnehmer als vereinbart, hat der Kunde ach der mitgeteilten, zumindest nach der vereinbarten Personenzahl, Zahlung zu leisten. Kommen mehr Teilnehmer wird nach der tatsächlichen Personenzahl abgerechnet.

(7.6) Der Kunde ist verpflichtet, das Hotel unverzüglich und unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung geeignet ist, sei es durch ihren politischen, religiösen oder sonstigen Charakter, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Hotels zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen und/oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen oder Verkaufsveranstaltungen bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung durch die Hotelleitung.

(7.7) Hunde sind in den Hotelrestaurants sowie in den Hotels Ling Bao und Charles Lindbergh grundsätzlich nicht gestattet. Zertifizierte Begleithunde für Menschen mit Einschränkungen werden im Hotel Matamba (nach vorheriger Anmeldung), sowie in allen Hotelrestaurants akzeptiert. Bitte beachten Sie, dass eine Kopie des Begleithund-Zertifikats benötigt wird.
Der Zutritt zum Hotel Charles Lindbergh ist ab 8 Jahren und der Hotelaufenthalt nur in Verbindung mit einem zuvor gebuchten Erlebnispaket gestattet. Das Hotel Charles Lindbergh ist nicht für Rollstuhlfahrer (Schwerbehinderte) geeignet.

(8) Haftung des Hotels

(8.1) Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen auftreten, hat der Kunde dies unverzüglich zu rügen und dem Hotel Gelegenheit zur Abhilfe zugeben. Unabhängig von Ziff.6 und den §§ 701 ff. BGB haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch den gesetzlichen Vertreter oder der leitenden Angestellten des Hotels. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Kunden gegenüber dem Hotel beträgt 6 Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen.

(8.2) Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes.

(8.3) Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen
oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 8. Sätze 1 bis 3.Das Hotel haftet nur für unmittelbare Schäden am Fahrzeug, die auf einen bei der Überlassung des Parkplatzes bereits bestehenden Mangel des Platzes beruhen. Ein etwaiger Schaden muss unverzüglich, jedoch spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks geltend gemacht werden.

(8.4) Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuführen. Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit ebensolcher Sorgfalt behandelt.

(8.5) Die Aufbewahrungsfrist für zurückgebliebene Sachen des Kunden beträgt 6 Monate. Danach gehen die Fundsachen ins Eigentum des Hotels über. Diese werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesendet. Jedwede Haftung des Hotels aus den Punkten 8.1-8.4 ist ausgeschlossen.

(9) Schlussbestimmungen

(9.1) Erfüllungsort und Zahlungsort ist für beide Seiten der Ort des Hotels. Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr, auch für Wechsel- und Scheckstreitigkeiten der Ort des Hotels.

(9.2) Es gilt deutsches Recht.

(9.3) Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages - einschl. dieser Geschäftsbestimmungen - unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksame ersetzen, die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahekommen.

AGB Themenpark

Phantasialand Themenpark

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand Oktober 2023

 

Mit dem Erwerb von Eintrittskarten, Waren und Geschenkgutscheinen akzeptiert der Kunde die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PHANTASIALAND Schmidt-Löffelhardt GmbH & Co. KG (nachfolgend „Anbieter“). Die AGB`s gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.

 

1. Die Angebote auf der Website und am Telefon sind unverbindlich. Mit Bestellungen per Internet auf der Website und per Telefon an der Telefon-Hotline des Anbieters wird der Vertrag verbindlich einschließlich der Zahlungspflicht des Kunden. Der Vertrag wird bereits durch Anklicken des entsprechenden Bestell-Buttons bzw. durch die Mitteilung gegenüber dem Mitarbeiter am Telefon, dass verbindlich bestellt wird, geschlossen. Eine darauffolgende Auftragsbestätigung dokumentiert lediglich den bereits vollzogenen Vertragsschluss.

 

2. Der Anbieter hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, sofern das angebotene Eintrittskarten- oder Geschenkgutscheinkontingent erschöpft ist. Er verpflichtet sich, den Besteller hierüber innerhalb von 5 Tagen zu informieren. Sollte zwischenzeitlich eine Zahlung erfolgt sein, verpflichtet sich der Anbieter zur unmittelbaren Rückzahlung.

 

3. Falls der Lieferant des Anbieters trotz vertraglicher Verpflichtung den Anbieter nicht mit der bestellten Ware beliefert, steht dem Anbieter gleichfalls ein Rücktrittsrecht zu. In diesem Fall wird der Anbieter den Besteller umgehend darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht zur Verfügung steht. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird unverzüglich zurückerstattet.

 

4. Der Besteller hat das Recht den Vertrag in Textform oder durch Rücksendung der Waren binnen zwei Wochen zu widerrufen. Im Widerrufsfall trägt der Besteller die Kosten für die Rücksendung der Waren. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben) zurückzuzahlen. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

5. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme von Eintrittskarten bzw. Geschenkgutscheinen. Bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitbetätigung mit fixiertem Leistungszeitpunkt oder einem festen Leistungszeitraum, insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten für Freizeitparks und Veranstaltungen, besteht gemäß § 312g II S. 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzgeschäften. Jede Bestellung ist mit Zustandekommen des Vertrages bindend und verpflichtet zur Bezahlung.

 

6. Eintrittskarten werden jedoch dann vom Anbieter zurückgenommen und der Kaufpreis zurückerstattet, wenn die Veranstaltung nach Maßgabe des Anbieters abgesagt wird. Rücknahme und Rückerstattung des Kaufpreises erfolgen im Regelfall nur bis zu zwei Wochen nach dem Veranstaltungstermin. Beim Erwerb der Eintrittskarten über die Website oder die Hotline des Anbieters sind die gekauften Karten im Falle einer Rücknahme per Post an folgende Adresse zurückzuschicken: PHANTASIALAND Schmidt-Löffelhardt GmbH & Co. KG, Ticketing, Berggeiststraße 31-41, 50321 Brühl.

 

7. Die Rücksendung von Waren ist nur für unbenutzte Ware zulässig. Wertminderungen, die durch Ingebrauchnahme der bestellten Waren entstanden sind, können vom Anbieter einbehalten werden.

 

8. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebenen Lieferadresse. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an das durch den Anbieter beauftragten Transportunternehmer auf den Besteller über. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.

 

9. Der Kaufpreis wird sofort mit der Bestellung fällig. Die Lieferung erfolgt erst nach Gutschrift des Zahlbetrags auf dem Konto des Anbieters. Tickets, die auf elektronischem Weg zugestellt werden und vom Besteller selbst ausgedruckt werden, werden erst mit vollständiger Bezahlung gültig.

 

10. Verliert der Karteninhaber Eintrittskarten oder Geschenkgutscheine oder kommen sie ihm in seinem Verantwortungsbereich abhanden, ist der Anbieter nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.

 

11. Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche bleiben gelieferte Eintrittskarten, Waren oder Geschenkgutscheine Eigentum des Anbieters. Bei ausbleibender Bezahlung können die Eintrittskarten, Waren oder Geschenkgutscheine durch den Anbieter vom Besteller zurückgefordert werden, bzw. im Falle von Eintrittskarten oder Geschenkgutscheinen für die Nutzung gesperrt werden. Im Falle einer Sperrung nicht bezahlter Eintrittskarten und Geschenkgutscheine ist der Ersatz von Aufwendungen, die dem Karten- oder Gutscheinbesitzer durch eine nicht erfolgte Zahlungserinnerung entstehen, ausgeschlossen.

 

12. Mehrfachausdrucke einer Eintrittskarte oder eines Geschenkgutscheins oder sonstige Vervielfältigungen zum Zwecke der missbräuchlichen Verwendung sind untersagt. Der spezifische Barcode / QR Code auf der Eintrittskarte oder dem Geschenkgutschein wird mit dem erstmaligen Einscannen beim Veranstaltungsbesuch oder Parkeintritt entwertet.

 

13. Der Besteller hat die ihm gelieferten Eintrittskarten oder Geschenkgutscheine unmittelbar nach Erhalt auf ihre Ordnungsmäßigkeit und die Übereinstimmung mit der Bestellung (insbesondere Anzahl, Veranstaltung, Datum oder Gültigkeitszeitraum, Kategorie, Kartenpreis oder Gutscheinwert) zu überprüfen. Diese und andere offensichtliche Abweichungen bzw. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen zehn Kalendertagen nach Zugang der Eintrittskarten oder Geschenkgutscheine beim Anbieter in Textform geltend zu machen, um dem Anbieter Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Bei kurzfristigeren Bestellungen, die weniger als zehn Tage vor der jeweiligen Veranstaltung oder dem Gültigkeitsbeginn erfolgen, hat die Beanstandung in Textform unverzüglich, spätestens jedoch binnen von zwei Kalendertagen nach Zugang der Eintrittskarten zu erfolgen, wobei sie dem Anbieter aber spätestens bis 12.00 Uhr des letzten Kalendertages vor der Veranstaltung oder dem Gültigkeitsbeginn zugegangen sein muss, um dem Anbieter Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

 

14. Beim Kauf von Waren hat der Besteller dem Anbieter offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Empfang der Ware in Textform anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Anzeige beim Anbieter.

 

15. Der Anbieter ist berechtigt, verspätete Einwendungen zurückzuweisen.

 

16. Ist die Kaufsache mit Mängeln behaftet, so hat der Besteller die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache erfolgen soll.

 

17. Für die gewählte Nacherfüllung ist dem Anbieter eine angemessene Frist zu setzen. Der Anbieter ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung dem Besteller zumutbar ist.

 

18. Ist der Anbieter zur Nacherfüllung wegen Unverhältnismäßigkeit nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, eine entsprechende Minderung des Kaufpreises oder Schadenersatz zu verlangen.

 

19. Bei unerheblichen Mängeln steht dem Besteller ein Rücktrittsrecht nicht zu.

 

20. Im Falle einer Mängelrüge von auf dem Versandweg zugestellten Eintrittskarten, Waren oder Geschenkgutscheinen hat der Besteller das entsprechende Produkt mit einer möglichst genauen Fehlerbeschreibung, einer Kopie der Rechnung und in der Originalverpackung an den Anbieter zu übermitteln. Die Originalverpackung darf nicht als Versandverpackung verwendet werden.

 

21. Die Gewährleistungsfrist für Waren beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Besteller dem Anbieter gegenüber offensichtliche Mängel nicht rechtzeitig angezeigt hat.

 

22. Der Anbieter ist berechtigt, alle Daten, die die Geschäftsbeziehung mit dem Besteller betreffen, unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

Mit dem Erwerb eines Tickets oder Buchung einer Dienstleistung des Phantasialands wie Hotelübernachtung, Durchführung einer Veranstaltung, Restaurantbesuchs, etc.  willigt der Besteller ein, Informationen zu Produkten vom Phantasialand zu erhalten.

Sollte dies nicht gewünscht sein, reicht eine einfache Mitteilung an info@phantasialand.de, um diese Eintragung zu löschen.

Die personenbezogenen Daten des Bestellers, der Eintrittskarten- oder Geschenkgutscheininhaber werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages und der Geschäftsbeziehung erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt. Der Anbieter ist berechtigt bei Einsetzen eines Zahlungsmittels die Zahlungsdaten an Dritte zur Durchführung des Zahlungsvorgangs weiterzugeben. Die weiteren erhobenen Daten dienen ausschließlich internen, statistischen Zwecken. Auswertungen erfolgen nur in anonymisierter Form.

Der Besteller weist sein durch die angegebene Bankleitzahl bezeichnete Kreditinstitut bzw. das ausgebende Kreditkarteninstitut oder den Zahlungsdienstleister an, bei Nichteinlösung der Lastschrift oder bei Widerspruch gegen die Lastschrift, dem Anbieter oder einem von ihm beauftragten Dritten, auf Aufforderung den Namen und die Anschrift des Bestellers mitzuteilen, damit der Anbieter seinen Anspruch gegen den Besteller geltend machen kann.

 

23. Der Weiterverkauf zu einem höheren als dem aufgedruckten Preis von beim Anbieter erworbenen Eintrittskarten und Geschenkgutscheinen (Originalkarten und durch den Besteller auszudruckende Eintrittskarten oder Geschenkgutscheine) ist untersagt. Ein gewerblicher Weiterverkauf ist nicht gestattet. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der mit der Eintrittskarte verbundenen Zutrittsberechtigung oder Geschenkgutschein. Die Eintrittskarten und Geschenkgutscheine verlieren ihre Gültigkeit.

 

24. Der Besteller akzeptiert mit der Bestellung die Eintritts- und Benutzungsbedingungen des Phantasialand.

 

25. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte erwirbt der Besteller das Recht zum einmaligen Eintritt in das Phantasialand oder die Veranstaltung pro Besuchs- oder Veranstaltungstag gemäß dem auf der Eintrittskarte aufgedruckten Eintrittsdatums oder Gültigkeitszeitraums.

Der Besteller hat somit den Anspruch auf alle Leistungen, die am entsprechenden Tag allen Besuchern des Phantasialand oder der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden.

 

26. Wird die Leistung nicht während der Geltungsdauer der Eintrittskarte oder des Geschenkgutscheins in Anspruch genommen, steht dem Besteller kein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises oder Gewährung eines Antritts an einem anderen Tag zu.

 

27. Im Falle des Parkeintritts hat der Besteller keinen Anspruch auf den vollständigen und ungestörten Betrieb aller Attraktionen des Parks. Betriebsstörungen, Wartungsarbeiten oder auch der Ausfall einzelner Attraktionen für einen ganzen Tag stellen keinen Mangel dar.

Schadensersatzansprüche entstehen dem Besteller hieraus nicht. Ersatzansprüche aus Schäden, die dem Parkbesucher bei vertragsgemäßer Nutzung der Attraktionen entstehen, bleiben hiervon unberührt.

 

28. Der Anbieter behält sich bei Veranstaltungen und Vorführungen Programm- und Besetzungsänderungen vor, die für den Besteller unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters zumutbar sind. So lassen sich insbesondere bei künstlerischen Darbietungen solche Änderungen, die durch Erkrankungen oder Indisposition verursacht sind, nicht immer vermeiden. Sie sind hinzunehmen, wenn der prägende Charakter und der Umfang der angekündigten Veranstaltung insgesamt erhalten bleiben.

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen.

 

29. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet der Anbieter nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

 

30. Sofern durch den Anbieter nur unwesentliche Vertragspflichten verletzt wurden, ist die Haftung bei grober Fahrlässigkeit und leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

Der Anbieter haftet nicht für Störungen, die durch außerhalb seines Einflussbereichs liegende Umstände verursacht werden. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für Beeinträchtigungen, die auf den Ausfall oder die Störung des Telefonkommunikationsnetzes und der Stromversorgung zurückzuführen sind. Der Anbieter haftet nicht für die Richtigkeit der im Internet angegebenen Daten sowie für die technische Störungsfreiheit des Internetangebots.

Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichtendes.

 

31. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

 

32. Für Verträge mit Kaufleuten gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand Brühl, ansonsten gelten die Regelungen des BGB. Es kommt allein deutsches Recht zur Anwendung. Erfüllungsort ist Brühl.

Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

 

33. Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.

 

34. Sollte eine der Bestimmungen dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.


Eintritts- und Nutzungsbedingungen

Stand: April 2024

 

Auszug aus der Betriebs- und Hausordnung Phantasialand

 

1. Durch den Kauf eines Eintrittstickets und das Betreten von PHANTASIALAND erkennt der Besucher die nachfolgenden Eintritts- und Nutzungsbedingungen als verbindlich an.

 

2. Die Eintrittskarte gibt dem Besucher das Recht, PHANTASIALAND während der Öffnungszeiten (die genauen Öffnungstage entnehmen Sie der Seite Öffnungszeiten) zu betreten. Die tagesaktuellen Öffnungszeiten hängen an den Eingängen aus. Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Geländes ihre Gültigkeit. Bei vorzeitiger Schließung von PHANTASIALAND, etwa in der Vor- oder Nachsaison oder aufgrund der Witterungsverhältnisse, besteht kein Recht auf vollständige oder teilweise Erstattung des Eintrittspreises.

 

3. Der Besucher ist verpflichtet, dem Aufsichtspersonal auf Verlangen die Eintrittskarte vorzuzeigen. Wer nicht im Besitz einer gültigen Eintrittskarte angetroffen wird, ist verpflichtet, zum pauschalen Ausgleich aller hieraus fließenden Ansprüche € 100,- zu zahlen. Auf die Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Hausfriedensbruchs nach § 123 StGB und wegen Erschleichen freien Eintritts nach § 265a StGB wird ausdrücklich hingewiesen. Jeder Besucher ist verpflichtet, während des Besuches im Park vollständige Oberbekleidung und Schuhe zu tragen.

 

4. Kindern unter 12 Jahren ist der Eintritt nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson gestattet. Aufsichtspersonen und Eltern haften für Ihre Kinder. Beim Besuch einer Gruppe von Kindern muss die verantwortliche Person als solche genannt werden. Der Begleitperson obliegt die Beaufsichtigung der Kinder und insbesondere die Verpflichtung, für die Sicherheit der Kinder Sorge zu tragen und sie vor Schäden zu bewahren.

 

5. Die einzelnen Anlagen im PHANTASIALAND stehen den Besuchern im Rahmen ihrer Zweckbestimmung zur freien Nutzung zur Verfügung. Es ist nicht gestattet, die einzelnen Anlagen außerhalb der vorgesehenen Nutzungseinrichtungen zu betreten oder die zugelassenen Wege zu verlassen. Hunde sind im Parkgelände an der Leine zu führen und sind in Shows und Attraktionen nicht zugelassen. Soweit für einzelne Anlagen ein besonderes, zusätzliches Entgelt verlangt wird, ist dieses an deren Eingang besonders vermerkt. Kurzzeitiger und/oder technisch bedingter Betriebsausfall einzelner Anlagen ergibt kein Recht auf Minderung oder Erstattung des Eintrittspreises.

 

6. Die Nutzung sämtlicher Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Besucher ist verpflichtet, selbst für seine Sicherheit zu sorgen, indem er insbesondere die vorhandenen Sicherheitsvorrichtungen benutzt, an den Ein- und Ausstiegen die nötige Sorgfalt walten lässt, die Hinweis- und Gebotsschilder beachtet, und den Anordnungen des Aufsichtspersonals unbedingt Folge leistet. Für schwangere Frauen ist die Nutzung der Fahrgeschäfte zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit des ungeborenen Kindes grundsätzlich nicht freigegeben. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch über die Nutzungsbedingungen für Menschen mit Einschränkungen.

Die Besucher sind damit einverstanden, bei Betreten von PHANTASIALAND Mitarbeitern von Phantasialand den Inhalt von Taschen, Rucksäcken und anderen Behältnissen, die sie mit in das Parkgelände nehmen möchten, zu zeigen. Aus Sicherheitsgründen ist das Mitbringen von Glasflaschen und anderen potentiell gefährlichen Gegenständen nicht gestattet. Die Nutzung mitgeführter Radio-, Phono-, Tonbandgeräte oder Musikinstrumente ist nicht gestattet. Bei gegebenem Anlass werden zusätzlich auch Personenkontrollen durchgeführt. Diese Kontrollen dienen Ihrer Sicherheit. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie um Verständnis und Mithilfe.

 

7. Hunde sind unter nachfolgend festgehaltenen Vorgaben im PHANTASIALAND willkommen: Für Hunde besteht im Park eine Anleinpflicht nach dem Landeshundegesetz NRW. Ein Hygieneset zur Beseitigung von Hundekot ist mitzuführen. Hunde sind in Restaurants und Shows nicht zugelassen. Von dieser Regelung ausgeschlossen sind Begleit- und Assistenzhunde. Assistenzhunde müssen als solche gekennzeichnet sein. Ein entsprechendes Zertifikat muss mitgeführt werden. Sie sind in Shows und Restaurants zugelassen, müssen jedoch ständig beaufsichtigt werden. Gefährliche Hunde nach Landeshundegesetz NRW haben keinen Zutritt zum Park. Zu gefährlichen Hunden zählen American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden. Andere Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden.

 

8. Aufgrund von Witterungsverhältnissen (Regen, Eisregen, natürlicher Schneefall o.ä.) kann es im Park zu Rutschgefahr kommen. Dies gilt ebenso für künstlichen Schneefall bzw. zu Dekorationszwecken im Park befindlichen Schnee während der Winteröffnung; insbesondere auch im Bereich der Winter- und Schneeattraktionen! Gäste werden deshalb darauf hingewiesen, im gesamten Parkgebiet die notwendige Vorsicht und Sorgfalt walten zu lassen, also Absperrungen durch Seile, Zäune, Bäume u.ä. zu beachten, für rutscharmes Schuhwerk zu sorgen, schnelles Gehen und Laufen zu unterlassen, und vorhandene Handläufe zu benutzen. Der Mondsee in Themenbereich Fantasy, sowie sämtliche im Park befindliche Wasserflächen dürfen auch bei Gefrieren nicht betreten werden. Im Schadensfall durch Nichtbeachtung der o.g. Punkte kann ein Mitverschulden, welches bis zu 100% gehen kann, zugerechnet werden.

 

9. Filmen und Fotografieren für gewerbliche Zwecke bedarf grundsätzlich der Genehmigung der Geschäftsleitung. Blitzgeräte dürfen in Showdarbietungen nicht benutzt werden; ebenso ist dort privates Filmen nicht gestattet. Gästen, die bei im Phantasialand stattfindenden Film- und Fotoaufnahmen nicht aufgenommen werden möchten, empfehlen wir, die Aufnahmebereiche zu meiden und im Zweifelsfall den betreuenden Mitarbeiter des Phantasialand oder das Aufnahmeteam darüber zu informieren. Ansonsten gehen wir davon aus, dass die Aufnahmen in der Öffentlichkeit verwertet werden können.

 

10. Film und Foto: Auf allen Großanlagen oder schnelleren Rundfahrgeschäften ist das Filmen mit Handys oder anderen Kameras während der Fahrt nicht gestattet. Auch am Kopf befestigte GoPros, an Selfiesticks oder am Handgelenk befestigte Kameras sind nicht erlaubt.

Lose Gegenstände sind stets zu verstauen und nicht in der Hand zu halten. Mit der Nutzung der Attraktionen erhält das PHANTASIALAND von jedem Fahrgast ohne besondere Vergütung das Recht, Bildaufnahmen des Fahrgastes während der Fahrt herzustellen und diese zu speichern, auf Bildschirmen anzuzeigen oder zu verkaufen.

 

11. Die Haftung für im PHANTASIALAND erlittene Schäden wird ausgeschlossen. Die Haftung für vorsätzliches Handeln bleibt hiervon unberührt. Reklamationen sind in jedem Falle vor Verlassen des Parkgeländes bei der Verwaltung geltend zu machen; späterer Anspruch ist ausgeschlossen.

 

12. Für Verlust, Diebstahl usw. von Sachen, die nicht im Eigentum von PHANTASIALAND stehen, wird keine Haftung übernommen.

 

13. Die Nutzung der Kinderspielplätze ist nur Kindern unter 12 Jahren erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr.

 

14. Zum Schutze und zur Sicherheit der jugendlichen Besucher unter 18 Jahren, verkauft das PHANTASIALAND Alkohol ausschließlich an volljährige Personen.

 

15. Zum Schutze und zur Sicherheit aller Besucher ist der Konsum von Cannabis und cannabishaltigen Produkten im gesamten PHANTASIALAND verboten.

 

16. Wer andere Besucher belästigt, die Anlagen entgegen der vorhandenen Eintritts- und Nutzungsbedingungen betritt, den Anordnungen des Aufsichtspersonals oder Gebotsschildern nicht Folge leistet oder in sonstiger Weise störend auf den Parkbetrieb einwirkt, kann ohne jeden Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes aus dem PHANTASIALAND verwiesen werden. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, alle aus dem Hausrecht fließenden Rechte wahrzunehmen.

 

17. Der Besucher ist verpflichtet, Ersatz zu leisten für alle Schäden, die er vorsätzlich und insbesondere in Verbindung mit einer Verhaltensweise gemäß Ziffer 12 verursacht. Begleitpersonen sind für die von Kindern verursachten Schäden verantwortlich.

 

18. Das PHANTASIALAND Brühl erfasst die Ortscodes auf den Nummernschildern der anreisenden Fahrzeuge. Es speichert keine individuellen Kennzeichen einzelner Fahrzeuge seiner Besucher. Das Signal der Kameras wird bereits innerhalb des lokalen Speichers anonymisiert und dann unmittelbar gelöscht.