ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

FÜR GESCHÄFTSPARTNER, LIEFERANTEN UND DIENSTLEISTER

1. Es herrscht Einigkeit darüber, dass für diesen Vertrag die folgenden Geschäftsbedingungen gelten: Wir, als Auftraggeber, werden im Folgenden „Phantasialand“ genannt.

2. Alle Aufträge bedürfen der Schriftform. Mündliche Anfragen werden erst durch schriftliche Bestätigung seitens Phantasialand wirksam.

3. Nachträgliche Ergänzungen, Änderungen und Streichungen werden erst wirksam, wenn diese durch Phantasialand schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für Änderungen, Mehr- oder Zusatzarbeiten bei beauftragten Leistungen.

4. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen können nur dann geltend gemacht werden, wenn diese von Phantasialand schriftlich anerkannt wurden, sie bleiben für Phantasialand unverbindlich, auch wenn nicht ausdrücklich widersprochen wird.

5. Ohne Angaben der genauen Firmenbezeichnung sowie unserer Auftragsnummern auf Lieferpapieren und Rechnungen ist eine Bearbeitung der Vorgänge, insbesondere von Rechnungen nicht möglich. Solange diese Angabe fehlt, tritt keine Fälligkeit der Rechnung ein.

6. Die vereinbarte Lieferzeit ist verbindlich und unbedingt einzuhalten. Ist der Auftragnehmer aus einem von ihm zu vertretenden Umstand nicht in der Lage diese einzuhalten, ist Phantasialand berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu beauftragen. Infolge der verspäteten Lieferung des Auftragnehmers entstehende Mehrkosten gehen zu seinem Lasten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Die Annahme einer verspäteten Leistung enthält keinen Verzicht auf diese Rechte.

7. Der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung für die Ausführung seiner Lieferungen und Leistungen und versichert, dass diese den anerkannten Regeln und Stand der Technik, den allgemeinen technischen Vorschriften und den Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller entsprechen. Er ist verpflichtet, den Auftrag so auszuführen, dass das Gesetz über technische Arbeitsmittel, die maßgeblichen Unfallverhütungsvorschriften, andere Arbeitsschutzvorschriften, sowie im Übrigen die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln beachtet werden.

8. Der Auftragnehmer übernimmt für die Mängelfreiheit seiner Leistungen die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit sich ein Auftrag auf Bauleistungen bezieht, gilt die VOB ergänzend.

9. Außer für völlig offenkundige Mängel wird die Rügefrist des § 377 HGB auf zwei Wochen verlängert. Die Überprüfungspflicht von Phantasialand ist auf offenkundige Transportschäden beschränkt.

10. Mehr- oder Minderlieferungen von Druckerzeugnissen werden bis zu 5% anerkannt. Höhere Prozentsätze können nur nach schriftlicher Bestätigung seitens Phantasialand anerkannt werden. Dieses ist gleichgeltend für die Toleranzsätze bei Farben und besonders schwierigen Drucken.

11. Sämtliche Unterlagen, z.B. Zeichnungen, Formen, Modelle, Druckunterlagen, Originalfilme, Kopien, Montagen, Muster, Pläne oder Vergleichbares, die Phantasialand dem Auftragnehmer zur Durchführung dieses Vertrages zur Verfügung stellt, bleiben Eigentum von Phantasialand und dürfen ohne besondere Genehmigung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben, veröffentlicht (auch in sozialen Medien) oder zugänglich gemacht werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese Unterlagen nach Durchführung des Auftrags unverzüglich zurückzugeben.

11a. Sämtliche Veröffentlichungen (auch im Internet oder über Social Media) über den Auftrag oder zu einzelnen Leistungen sowie Fotoaufnahmen sind nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit Auftragsannahme gegenüber dem Auftraggeber, über die zu Grunde liegenden und alle damit in Verbindung stehenden Informationen, die er vom Auftraggeber erhält, absolute Verschwiegenheit zu bewahren. Der Auftragnehmer wird seinerseits jeden von seiner Seite über den Auftrag (oder Teile davon) zu informierenden Mitarbeiter oder Dritten zur Verschwiegenheit verpflichten. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen diese Vertraulichkeitsverpflichtung verpflichtet sich der Auftragnehmer an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 EURO zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird auf maximal 10 % der Gesamtnetto-Auftragssumme begrenzt. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt. Die Vertragsstrafe wird jedoch auf solche Schadenersatzansprüche angerechnet.

12. Mit dem Ankauf von Fotos, Zeichnungen und Reinzeichnungen und Bildern gehen alle Rechte, insbesondere das ausschließliche und unbegrenzte Nutzungsrecht, an Phantasialand über. Der Auftragnehmer versichert, berechtigt zu sein, das ausschließliche und unbegrenzte Nutzungsrecht an Phantasialand zu übertragen. Vorsorglich verpflichtet er sich, Phantasialand von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die Ansprüche gegen Phantasialand aus der Verletzung von Nutzungsrechten geltend zu machen.

13. Phantasialand kann in jeder Phase der Auftragserstellung Einsichtnahme bzw. Herausgabe der Arbeitsergebnisse verlangen. Mit der Erledigung des Auftrages geht das ausschließliche Nutzungsrecht ohne urheberrechtliche Begrenzung auf den Auftraggeber über.

14. Bei Lieferung von gefährlichen sowie chemischen Erzeugnissen ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine Analyse des Materials sowie ein Sicherheitsdatenblatt der Auftragsbestätigung bzw. der Lieferung beizufügen.

15. Verpackungsmaterialien (Paletten, Kisten, Kartons) und Leergut (Fässer, Kanister, Behälter) werden auf Kosten des Auftragnehmers zurückgegeben bzw. sind nach Aufforderung auf eigene Kosten vom Betriebsgelände Phantasialand zu entfernen.

16. Das Auflagernehmen und Aufbewahren von Waren kann nur dann vom Auftragnehmer vorgenommen werden, wenn dies schriftlich zwischen ihm und Phantasialand vereinbart wurde.

17. Werden auf dem Betriebsgelände von Phantasialand Leistungen erbracht (Montagen, Instandsetzungen, usw.), so gelten die allgemeinen Zutrittsbedingungen von Phantasialand sowie deren Betriebs- und Arbeitsordnung. Diese Vorschriften sind vor Beginn der Arbeiten beim Fachbereich Sicherheit einzusehen. Insbesondere sind die Vorschriften über die Zufahrt, das Abstellen von Fahrzeugen, Geräten, Material und für feuergefährliche Arbeiten zu beachten. Feuergefährliche Arbeiten, wie Schweißen, Schleifen, offenes Feuer usw. müssen vom Auftragnehmer beim Fachbereich Sicherheit angemeldet werden und dürfen erst dann aufgenommen werden, wenn der Fachbereich Sicherheit geeignete Löschgeräte nachweist und eine Brandwache abgestellt hat bzw. ausdrücklich erklärt, dass keine Brandwache notwendig ist.

17a. Aufnahmen jedwelcher Art auf dem Betriebsgelände von Phantasialand sind insoweit strengstens verboten, als es sich nicht um Aufnahmen handelt, die während der Öffnungszeiten des Parks von Stellen aus gemacht werden können, die jedem Parkbesucher frei zugänglich sind. Sollten eine oder mehrere Aufnahmen, die verboten sind, Dritten zugänglich gemacht werden, verpflichtet sich der Auftragnehmer an Phantasialand eine Vertragsstrafe bis zu 100.000,00 € für jede schuldhaft verbotswidrig Dritten zugänglich gemachte Aufnahme zu zahlen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich für den Fall, dass seine Arbeitnehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen – auch nur anlässlich ihrer Arbeiten in Phantasialand – eine solche verbotene Aufnahme tätigen und einem Dritten zugänglich machen, an Phantasialand für diese Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen die Vertragsstrafe bis max. 100.000,00 € zu zahlen, auch wenn der Auftragnehmer nachweisen kann, dass er bei der Auswahl des betroffenen Arbeitnehmers bzw. Erfüllungsgehilfen und bei dessen Aufsicht die nötige Sorgfalt hat walten lassen. Soweit es erforderlich ist, dass sich der Auftragnehmer zur Erfüllung des Auftrags Dritter, z.B. Subunternehmer, bedient, die hierzu das Parkgelände betreten müssen, verpflichtet sich der Auftragnehmer das oben beschriebene Verbot von Aufnahmen schriftlich auch dem Subunternehmer oder Dritter im gleichen Umfang aufzuerlegen verbunden mit einer gleichhohen Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe an Phantasialand bei schuldhaftem Verstoß.

18. Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die von ihm, seinem Personal oder Beauftragten durch erbrachte Leistungen, gelieferte Arbeiten oder Sachen verursacht werden. Er hat daher eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, deren Deckungssumme je Schadensereignis Phantasialand auf Anfrage nachzuweisen ist. Das Risiko für das in das Betriebsgelände Phantasialand eingebrachte Eigentum des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen wird von Phantasialand nicht getragen.

19. Phantasialand leihweise überlassene Maschinen, Apparate etc. werden vom Auftragnehmer gegen übliche Risiken versichert. Eine Haftung für Untergang bzw. Beschädigung – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit scheidet aus.

20. Ansprüche des Auftragnehmers aus dem Vertragsverhältnis gegenüber Phantasialand dürfen nur mit dessen Zustimmung an Dritte abgetreten werden.

21. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen und Zahlungen ist Brühl, Gerichtsstand ist, je nach Streitwert, das Amtsgericht Brühl, oder das Landgericht Köln.

22. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des gesamten Auftrages unberührt. Die Unwirksamkeit bezieht sich lediglich auf die in Frage kommende Vorschrift der Geschäftsbedingungen.

Stand 08/2023

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