Das Phantasialand ist ein seit seiner Gründung im Jahr 1967 inhabergeführtes Familienunternehmen, das zu den führenden Freizeitunternehmen in Europa zählt. Der Mensch steht im Mittelpunkt unseres Schaffens und unseres Handelns. Unser Ziel ist es, unseren Gästen einen unbeschwerten Tag voll einzigartiger Erlebnisse in phantastischen Welten zu bereiten. Dafür entwickeln wir außergewöhnliche immersive Themenwelten, thematisch eingebettete Übernachtungsangebote in drei individuellen Erlebnishotels, kulinarische Erlebnisse aus der hauseigenen Gastronomie und Live-Shows von höchster Qualität.
Nachhaltigkeit gehört zu unserer Überzeugung und ist fester Bestandteil der Unternehmensplanung. Als Familienunternehmen geht es uns nicht um kurzfristige Gewinnmaximierung, sondern um langfristigen Erfolg und nachhaltige Entwicklung. Das Phantasialand steht zu seiner Verantwortung ressourcenschonend zu agieren. So ist es zum Beispiel seit jeher das Unternehmen mit dem geringsten Flächenverbrauch pro Gast unter den großen deutschen Freizeitunternehmen. Unsere Gäste, Mitarbeiter*innen, Lieferanten und alle weiteren Anspruchsgruppen dürfen erwarten, dass wir uns beim Thema Nachhaltigkeit Ziele setzen und uns an unseren Leistungen messen lassen. Wir schaffen und erhalten über 3.000 zukunftssichere Arbeitsplätze im Unternehmen und in der Region. Unsere Mitarbeiter*innen kommen aus 74 Nationen und bilden zusammen das Phantasialand-Team.
Als Unternehmen mit internationalen Geschäftsbeziehungen streben wir danach, die Menschenrechte und den Umweltschutz entlang unserer Lieferketten zu schützen und zu stärken. Die Zusammenarbeit mit Lieferanten gestalten wir auf Grundlage des LkSG.
Globale Beschaffungs- und Absatzmärkte bieten Chancen, stellen uns aber auch vor Herausforderungen. Risiken durch Intransparenz und die mangelhafte Durchsetzung von Menschenrechten und Umweltstandards in den globalen Lieferketten können auch bei uns nicht absolut ausgeschlossen werden. Daher bekennt sich Phantasialand ausdrücklich dazu, danach zu streben die Menschenrechte und die Umwelt zu achten, zu schützen und gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
Wir prüfen kontinuierlich, wo in unseren Liefer- und Wertschöpfungsketten Risiken für Menschenrechts- und Umweltschutzverletzungen bestehen. Dabei stützen wir uns auf automatisierte Systeme.
Durch unser Risikomanagement übernehmen wir Verantwortung für Mensch und Umwelt mit folgenden Maßnahmen:
Die Achtung der Menschenrechte und die Stärkung des Umweltschutzes ist für unser Unternehmen wichtig. Die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht und des Umweltschutzes in der eigenen betrieblichen Tätigkeit sowie in Liefer- und Wertschöpfungsketten ist ein andauernder Prozess.
Wir verpflichten uns zur regelmäßigen Überprüfung unserer betrieblichen Leitlinien, Maßnahmen und unserer Unternehmensstrategie.
Robert G. Löffelhardt
Geschäftsführender Gesellschafter
Melden Sie Ihre Beschwerde bitte durch das Anklicken des folgenden Links:
Dieses Beschwerdeverfahren bietet jeder Person oder Interessenvertretung die Möglichkeit, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Verletzungen hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln der Schmidt-Löffelhardt GmbH & Co. KG und allen Unternehmen der Unternehmensgruppe „Phantasialand“ im eigenen Geschäftsbereich oder in der Aktivitätskette (Wertschöpfungskette) unserer Unternehmen entstanden sind.
Damit das Verfahren für jeden zugänglich ist, bietet Phantasialand unterschiedliche Möglichkeiten, Beschwerden und Hinweise, auf Wunsch auch anonym, einzureichen:
Wir bieten das Beschwerdeverfahren in den Sprachen Deutsch und Englisch an.
Eingang des Hinweises
Nach Abgabe der Meldung erhält die hinweisgebende Person einen Weblink und ein Passwort, mit der die hinweisgebende Person eine digitale Chatfunktion nutzen kann. Mit diesen Zugangsdaten ist die hinweisgebende Person in der Lage, ihren Hinweis abzurufen, Informationen über den Bearbeitungsstand einzuholen und ggf. Rückfragen zu beantworten, auch wenn die Meldung anonym erfolgte.
Prüfung des Hinweises
Bei Erhalt einer Meldung wird geprüft, ob die Beschwerde in den Anwendungsbereich des Beschwerdeverfahrens fällt. Sollte das nicht der Fall sein, erhält die hinweisgebende Person eine entsprechende Meldung. Zudem erhält sie eine Begründung der Ablehnung, falls dies nicht aus rechtlichen, behördlichen oder tatsächlichen Gründen der Beschwerdestelle verwehrt ist.
Klärung des Sachverhalts
Fällt die Beschwerde unter den Anwendungsbereich des Beschwerdeverfahrens, erfolgt die Klärung des Sachverhalts durch die Stabsstelle Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Sollten die von der hinweisgebenden Person übermittelten Informationen nicht ausreichend oder nicht sachdienlich zur weiteren Aufklärung sein, informiert Phantasialand die hinweisgebende Person und fordert weitere Informationen an.
Erarbeitung einer Lösung
Wird im Zuge der Sachverhaltsklärung festgestellt, dass eine Verletzung von menschenrechts- und/oder umweltbezogenen Pflichten unmittelbar bevorsteht bzw. bereits stattfindet, werden schnellstmöglich Abhilfemaßnahmen eingeleitet, um das Risiko so schnell wie möglich zu verhindern oder zu vermindern.
Phantasialand bleibt während des gesamten Verfahrens mit der hinweisgebenden Person in Kontakt, sofern dies gewünscht ist.
Abschluss des Verfahrens
Die hinweisgebende Person wird über den Abschluss des Verfahrens informiert.
Phantasialand bearbeitet jede Meldung so schnell wie möglich unter Beachtung der sich ergebenden Dringlichkeit. Je nach Komplexität des Falles kann die Bearbeitungszeit im Einzelfall variieren.
Phantasialand überprüft die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens einmal jährlich sowie anlassbezogen. Aus den gewonnenen Erfahrungen werden wir notwendige Maßnahmen ableiten.
Phantasialand stellt durch innerbetriebliche Schulungen und Information sicher, dass die mit der Bearbeitung im Beschwerdeverfahren betrauten Mitarbeitenden hinreichend qualifiziert sind.
Jeder Beschwerdevorgang wird dokumentiert und gemäß den gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt.
Alle Hinweise oder Beschwerden werden, unabhängig vom gewählten Kommunikationsweg, vertraulich behandelt. Es gibt die Möglichkeit, Hinweise oder Beschwerden anonym einzureichen. Hinweisgebende Personen, die im guten Glauben mögliche Verstöße melden, werden geschützt und haben keine Nachteile zu befürchten, auch wenn sich der Verdacht als unbegründet herausstellt. Missbräuchliche Informationen können jedoch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Hinweisgebende Personen werden vor Repressalien geschützt.
Mit Klick auf den unten stehenden Button kann die Verfahrensordnung für das Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Hier finden Sie unsere Berichte über die Erfüllung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), die an das BAFA übermittelt wurden.
Laden Sie die PDF-Datei über den Button herunter.