Ein weltweit einzigartiges Abenteuer

Exklusives Erlebnis bei Tag & Nacht

Imposant erhebt sich das Hotel Charles Lindbergh in den Himmel, vereint sich vollends mit der Themenwelt Rookburgh und dem Flying Launch Coaster F.L.Y.! Nur als Hotelgast haben Sie Zugang zum Hotel und können dieses einmalige Erlebnis genießen.

Europas bestes Themenhotel 2023!
PARKSCOUT|PLUS AWARD (PLATZ 1)

Sleep like an aeronaut

Mitten im Herzen der Themenwelt

Logieren wie ein Luftfahrer

Haben Sie schon einmal in der Kabine eines Aeronauten genächtigt? Wenn die gestandenen Luftfahrer Rookburghs auf Reisen sind, beziehen Sie deren private Kabinen im Hotel Charles Lindbergh – und Sie spüren das Abenteuer Luftfahrt in jedem Detail!

Rookburgh in seiner Gesamtheit erleben

Die exklusive Explorers' Society

Wer glaubt, er habe im Hotel Charles Lindbergh eine bloße Übernachtung gebucht, ist weit gefehlt. Sie erwartet dort eine exklusive Gesellschaft: Die Explorers' Society! Nur als Hotelgast gehören Sie dieser besonderen Society an, genießen exklusive Erlebnisse und erleben das ganze Abenteuer Rookburgh – bei Tag und Nacht!

IHR ERLEBNISPAKET IM HOTEL CHARLES LINDBERGH:

Eine Nacht in einer stylischen Luftfahrerkabine mitten im Herzen der Themenwelt, hausgemachte Genüsse beim 3-Gang-Dinner und Frühstück im Restaurant Uhrwerk, Abenteuer im Phantasialand und exklusive Experiences im Hotel.

Dies sind nur einige Vorteile Ihres Erlebnispakets.



Einzigartige Perspektiven

Wo Hotel auf Coaster trifft

Hautnah, rasant und immer wieder fliegt der Flying Coaster an Kabinen, Gates und Brücken vorbei. Kaum weiß man, wo er als nächstes auftauchen wird, so vollendet ist seine Einheit mit dem Hotel Charles Lindbergh. Ein weltweit einzigartiges Abenteuer, exklusiv für Hotelgäste!

Restaurant Uhrwerk

Homemade. Handmade. Einzigartig!

Hauseigene Rezepturen und reinste Zutaten vereinen sich im Restaurant Uhrwerk zu einzigartigem Genuss voller Handwerk und Herz. Ob Pilot's Pasta, Rook-Burger oder süße Versuchungen – lassen Sie sich Rookburgh auf der Zunge zergehen!

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1919. – Bar. Pub. Destille.

Trunken vor Glück

Craft Beer in ungeahnter Vielfalt, prickelnde Cocktail Bowls und klackernde Billardkugeln: Tief im Unterdeck des Hotel Charles Lindbergh gelegen ist die Bar 1919 ein beglückendes Abenteuer bei Nacht – ausschließlich für Hotelgäste!

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Geheimnisvolle Illumination

Rookburgh bei Nacht

Geheimnisvolle Illuminationen, charaktervolles Craft Beer und kribbelnde Glückseligkeit – wenn die Dämmerung fällt, wird Rookburgh zum ganz neuen Abenteuer. Ein exklusives Erlebnis für Explorer im Hotel Charles Lindbergh!

Entdecker berichten

"Ein Moment großer Faszination!"

Weltentdeckerin Sybil McWright hat auf Ihren Reisen schon fast alles erlebt, aber das Hotel Charles Lindbergh hat sie völlig beeindruckt.

Sybil McWright,
Weltentdeckerin

Sybil McWright,
Weltentdeckerin

Das Hotel Charles Lindbergh bietet ein Abenteuer wie kein anderes Hotel dieser Welt!

Sybil McWright

Auszeit schenken

WAS FÜR EIN GESCHENK

PHANTASTISCHE GUTSCHEINE

Mit einem Phantasialand Gutschein machen Sie besonderen Menschen eine besondere Freude – und schenken das Wertvollste, das es gibt: einzigartige Erlebnisse, die bleiben.

Rookburgh erleben

Explore・Dream・Discover

Checken Sie ein und werden Sie zum Explorer von Rookburgh! Tauchen Sie ein in eine atemberaubende Welt, wo das Erlebnis Sie vollends umgibt und Träume wahr werden. Willkommen zum Abenteuer Ihres Lebens!

Die digitale
Erlebnis-Plattform

AGB

Phantasialand Hotels

(1) Geltungsbereich

(1.1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen des Hotels, insbesondere für die Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz- und Banketträumen und anderen Räumlichkeiten. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er gegenüber dem Hotel mit dem Kunden als Gesamtschuldner.

(1.2) Eine Unter- oder Weitervermietung angemieteter Räumlichkeiten ist nicht zugelassen, es sei denn, das Hotel erteilt auf schriftlichen Antrag eine schriftliche Einwilligung.

(1.3) Nur diese Geschäftsbedingungen sind für den abgeschlossenen Vertrag bindend und anerkannt; andere Geschäftsbedingungen, bspw. die des Kunden werden nicht anerkannt.

(2) Vertragsabschluss,-Partner

(2.1) Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde.

(2.2) Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Hotels mit dem Kunden (einheitliche Bezeichnung für Besteller, Veranstalter, Gast usw.) zustande.

(3) Preise, Anzahlung

(3.1) Die Preise bestimmen sich aus der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste und beinhalten den zum Leistungserbringungszeitpunkt gültigen Satz der Mehrwertsteuer.

(3.2) Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist das Hotel grundsätzlich berechtigt, Preiskorrekturen bis zur Höhe der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste vorzunehmen. Für den Fall einer Erhöhung der Mehrwertsteuer zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung, ist das Hotel ebenfalls nachträglich zur Preisanpassung berechtigt.

(3.3) Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden und/oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen, die üblicherweise 100% der gebuchten Leistungen umfassen kann. Ist eine solche Vorauszahlung vereinbart und wird diese vom Kunden nicht fristgerecht geleistet, ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und jeglichen daraus resultierenden Schaden beim Kunden geltend zu machen.

(3.4) Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.3. für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.3 geleistet wurde.

(4) Zahlung der Leistungen

(4.1) Der Kunde ist verpflichtet, für alle beim Hotel bestellten, vom Hotel erbrachten, bzw. während des Aufenthalts in Anspruch genommenen Leistungen die geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt insbesondere auch für vom Kunden an das Hotel veranlasste Leistungen und/oder Auslagen des Hotels an Dritte.

(4.2) Die Rechnungen des Hotels sind grundsätzlich sofort nach Leistungserbringung bzw. bei Abreise fällig. Das Hotel ist darüber hinaus jederzeit berechtigt, aufgelaufenen Forderungen jederzeit fällig zustellen und die unverzügliche Zahlung zu verlangen.

(4.3) Sofern eine Zahlung gegen Rechnung vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag mit Stellung der Rechnung fällig und innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug beim Hotel eingehend zu begleichen. Zahlungsverzug tritt mit dem Zugang der ersten Mahnung ein. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist das Hotel berechtigt ab dem 10.Tag der Rechnungsstellung Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz für Kontokorrent der Hausbank zu verlangen.

(4.4) Darüber hinaus wird für jede Mahnung nach dem 10.Tag der Rechnungsstellung eine Mahngebühr von € 6,00 fällig.

(4.5) Der Kunde kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftigen Forderungen gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

(4.6) Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auch auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

(5) Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)

(5.1) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.

(5.2) Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.

(5.3) Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.

(5.4) Für gebuchte Leistungen bzw. durch Hotelaufnahmevertrag angemietete Zimmer ist das Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später vom Kunden storniert wird oder der Kunde nicht erscheint (§ 552 BGB). Die ersparten Aufwendungen des Hotels betragen bei Übernachtung/Frühstück 20% vom Zimmerpreis, bei allen bestellten Speisen und Getränken 40% vom Leistungspreis, bei Pauschalarrangements des Hotels incl. Parkeintritt 20% des Leistungspreises. Falls ein Mindestumsatz vereinbart wurde und dieser nicht erreicht wird, ist das Hotel berechtigt, bis zu 60% des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn zu verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder das Hotel einen höheren entgangenen Gewinn nachweist.

(6) Rücktritt des Hotels

(6.1) Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

(6.2) Wird eine gemäß Ziffer 3.3 und/oder Ziffer 3.4 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(6.3) Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

  • höhere Gewalt (Brand, Streik o. Ä) oder andere vom Hotel an der ganzheitlichen oder teilweisen Leistungserbringung nicht zu vertretender Hinderungsgründe die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
    Das Hotel behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht.
  • Zimmer oder Leistungen schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
  • das Hotel den begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann. Dies gilt insbesondere bei Gruppenbuchungen auch für den Fall, dass nur Einzelpersonen der Gruppe dazu Anlass geben.
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
  • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

(6.4) Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

(7) Bereitstellung, -übergabe und–Rückgabe, Leistungserbringung

(7.1) Das Hotel stellt die angemieteten Räumlichkeiten zum genauen Vertragszeitpunkt und/oder Veranstaltungszeitpunkt zur Verfügung. Insbesondere bei Hotelzimmern erwirbt der Kunde kein Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sondern nur auf ein Zimmer im Rahmen der gebuchten Kategorie.

(7.2) Hotelzimmer stehen im Rahmen der Leistungserbringung am Anreisetag erst ab 15:30 Uhr zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

(7.3) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Räumung des Zimmers am Abreisetag bis 11:00 Uhr nicht nach, ist das Hotel, ohne weitere Aufforderung an den Kunden, berechtigt, ein Entgelt bis zur vollen Höhe des Zimmerpreises für die weitere Nutzung zu verlangen. Sollte dem Hotel durch verspätete Räumung des Zimmers am Abreisetag ein anderweitiger Schaden entstehen, ist der Kunde zum Ersatz desgleichen verpflichtet. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

(7.4) Reist der Kunde am Anreisetag bis 18:00 Uhr nicht an, ist er verpflichtet, das Hotel über die spätere Ankunftszeit rechtzeitig zu unterrichten, andernfalls kann das Hotel bei Nachfrage anderer Kunden vom Vertrag zurücktreten und das Hotelzimmer anderweitig vermieten, ohne dass dem Kunden ein Recht auf Unterkunft zusteht. Die Nachweispflicht zur Benachrichtigung bei verspäteter Anreise liegt beim Kunden.

(7.5) Für vom Kunden gebuchte Verpflegungsleistungen (Speisen & Getränke) hat der Kunde dem Hotel die Anzahl der Teilnehmer bis spätestens 2 Werktage vor dem Termin der Leistungserbringung mitzuteilen. Kommen weniger Teilnehmer als vereinbart, hat der Kunde ach der mitgeteilten, zumindest nach der vereinbarten Personenzahl, Zahlung zu leisten. Kommen mehr Teilnehmer wird nach der tatsächlichen Personenzahl abgerechnet.

(7.6) Der Kunde ist verpflichtet, das Hotel unverzüglich und unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung geeignet ist, sei es durch ihren politischen, religiösen oder sonstigen Charakter, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Hotels zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen und/oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen oder Verkaufsveranstaltungen bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung durch die Hotelleitung.

(7.7) Hunde sind in den Hotelrestaurants sowie in den Hotels Ling Bao und Charles Lindbergh grundsätzlich nicht gestattet. Zertifizierte Begleithunde für Menschen mit Einschränkungen werden im Hotel Matamba (nach vorheriger Anmeldung), sowie in allen Hotelrestaurants akzeptiert. Bitte beachten Sie, dass eine Kopie des Begleithund-Zertifikats benötigt wird.
Der Zutritt zum Hotel Charles Lindbergh ist ab 8 Jahren und der Hotelaufenthalt nur in Verbindung mit einem zuvor gebuchten Erlebnispaket gestattet. Das Hotel Charles Lindbergh ist nicht für Rollstuhlfahrer (Schwerbehinderte) geeignet.

(8) Haftung des Hotels

(8.1) Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen auftreten, hat der Kunde dies unverzüglich zu rügen und dem Hotel Gelegenheit zur Abhilfe zugeben. Unabhängig von Ziff.6 und den §§ 701 ff. BGB haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch den gesetzlichen Vertreter oder der leitenden Angestellten des Hotels. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Kunden gegenüber dem Hotel beträgt 6 Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen.

(8.2) Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes.

(8.3) Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen
oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 8. Sätze 1 bis 3.Das Hotel haftet nur für unmittelbare Schäden am Fahrzeug, die auf einen bei der Überlassung des Parkplatzes bereits bestehenden Mangel des Platzes beruhen. Ein etwaiger Schaden muss unverzüglich, jedoch spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks geltend gemacht werden.

(8.4) Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuführen. Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit ebensolcher Sorgfalt behandelt.

(8.5) Die Aufbewahrungsfrist für zurückgebliebene Sachen des Kunden beträgt 6 Monate. Danach gehen die Fundsachen ins Eigentum des Hotels über. Diese werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesendet. Jedwede Haftung des Hotels aus den Punkten 8.1-8.4 ist ausgeschlossen.

(9) Schlussbestimmungen

(9.1) Erfüllungsort und Zahlungsort ist für beide Seiten der Ort des Hotels. Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr, auch für Wechsel- und Scheckstreitigkeiten der Ort des Hotels.

(9.2) Es gilt deutsches Recht.

(9.3) Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages - einschl. dieser Geschäftsbestimmungen - unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksame ersetzen, die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahekommen.