Hotel Charles Lindbergh buchen

Explore・Dream・Discover

Werden Sie zum Explorer von Rookburgh! Wir haben für Sie ein Paket geschnürt aus wahrgewordenen Träumen, einzigartigen Erlebnissen und unbezahlbaren Erinnerungen.

IHR ERLEBNISPAKET
AB 189,50 € PRO PERSON

INKLUSIVLEISTUNGEN:

  • Nächtigen in einer Luftfahrerkabine mitten in der Themenwelt
  • Mindestens 2 Tage Eintritt ins Phantasialand
  • Ein köstliches 3-Gang-Dinner im Restaurant Uhrwerk
  • Ein genussvolles Frühstück im Restaurant Uhrwerk
  • 1-mal täglich schnellerer Zugang zu F.L.Y.
  • Exklusiver Zugang zur Bar 1919
  • Privater Zugang zum Park direkt aus dem Hotel

WILLKOMMEN ZUM

ABENTEUER IHRES LEBENS!

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EUROPAS BESTES THEMENHOTEL
zum 4. Mal in Folge!
PARKSCOUT|PLUS AWARD (PLATZ 1)
Buchungshinweise

Erlebnis für erfahrene Explorer ab 8 Jahren

Im Hotel Charles Lindbergh erleben Sie ein intensives Abenteuer bei Tag und Nacht, hier ist alles offen und ganz nah und Sie sind mitten drin. Dieses Erlebnis ist auf erfahrenere Explorer ausgerichtet, nicht auf kleine Kinder. Eine Übernachtung ist ab 8 Jahren möglich.

Treppen & kompakte Kabinen - nicht barrierefrei

Schon die Wege im Hotel sind ein Abenteuer: Treppen, offene Laubengänge und dichte Durchgänge führen verschlungen zum Ziel. Die kompakten Kabinen sind ebenfalls nicht barrierefrei. Für Personen mit Gehbehinderung oder Rollstuhl ist das Hotel Charles Lindbergh daher nicht geeignet.

Das erwartet Sie in Ihrem Erlebnispaket

In Ihrem Paket enthalten ist eine Übernachtung in einer echten Luftfahrer-Kabine, der Eintritt in das Phantasialand während Ihres gesamten Aufenthalts (inkl. Anreise- und Abreisetag), Zugang zum Phantasialand über das private Hotel-Boarding-Gate, einmalig schnellerer Zugang zu F.L.Y. mit Ihrem "Charles Lindbergh Ticket", das Frühstück sowie 3-Gang-Dinner im Restaurant Uhrwerk und der exklusive Zugang zur Bar 1919 nach Parkschluß.

Zahlungs- und Stornierungsbedingungen

Zahlungsbedingungen

Der Betrag Ihrer Reservierung ist bis zu 21 Tage vor dem Anreisetermin vollständig zu begleichen. Sollten zwischen Ihrer Buchung und dem Anreisetermin weniger als 21 Tage liegen, bitten wir um sofortige Überweisung des Gesamtbetrages. Da eine Überweisung 3-4 Werktage in Anspruch nehmen kann, kontaktieren Sie uns bitte bei kurzfristigen Zahlungen unter hotel@phantasialand.de. Gerne senden wir Ihnen danach einen Link zur Zahlung per Kreditkarte zu.

 

Stornierungsbedingungen

Bis zu 14 Tage vor Ihrer Anreise haben Sie die Möglichkeit, Ihre Buchung kostenlos umzubuchen oder zu stornieren.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter: +49 (0)2232 36-600.

AGB

Phantasialand Hotels

(1) Geltungsbereich

(1.1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen des Hotels, insbesondere für die Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz- und Banketträumen und anderen Räumlichkeiten. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er gegenüber dem Hotel mit dem Kunden als Gesamtschuldner.

(1.2) Eine Unter- oder Weitervermietung angemieteter Räumlichkeiten ist nicht zugelassen, es sei denn, das Hotel erteilt auf schriftlichen Antrag eine schriftliche Einwilligung.

(1.3) Nur diese Geschäftsbedingungen sind für den abgeschlossenen Vertrag bindend und anerkannt; andere Geschäftsbedingungen, bspw. die des Kunden werden nicht anerkannt.

(2) Vertragsabschluss,-Partner

(2.1) Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde.

(2.2) Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Hotels mit dem Kunden (einheitliche Bezeichnung für Besteller, Veranstalter, Gast usw.) zustande.

(3) Preise, Anzahlung

(3.1) Die Preise bestimmen sich aus der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste und beinhalten den zum Leistungserbringungszeitpunkt gültigen Satz der Mehrwertsteuer.

(3.2) Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist das Hotel grundsätzlich berechtigt, Preiskorrekturen bis zur Höhe der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste vorzunehmen. Für den Fall einer Erhöhung der Mehrwertsteuer zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung, ist das Hotel ebenfalls nachträglich zur Preisanpassung berechtigt.

(3.3) Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden und/oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen, die üblicherweise 100% der gebuchten Leistungen umfassen kann. Ist eine solche Vorauszahlung vereinbart und wird diese vom Kunden nicht fristgerecht geleistet, ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und jeglichen daraus resultierenden Schaden beim Kunden geltend zu machen.

(3.4) Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.3. für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.3 geleistet wurde.

(4) Zahlung der Leistungen

(4.1) Der Kunde ist verpflichtet, für alle beim Hotel bestellten, vom Hotel erbrachten, bzw. während des Aufenthalts in Anspruch genommenen Leistungen die geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt insbesondere auch für vom Kunden an das Hotel veranlasste Leistungen und/oder Auslagen des Hotels an Dritte.

(4.2) Die Rechnungen des Hotels sind grundsätzlich sofort nach Leistungserbringung bzw. bei Abreise fällig. Das Hotel ist darüber hinaus jederzeit berechtigt, aufgelaufenen Forderungen jederzeit fällig zustellen und die unverzügliche Zahlung zu verlangen.

(4.3) Sofern eine Zahlung gegen Rechnung vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag mit Stellung der Rechnung fällig und innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug beim Hotel eingehend zu begleichen. Zahlungsverzug tritt mit dem Zugang der ersten Mahnung ein. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist das Hotel berechtigt ab dem 10.Tag der Rechnungsstellung Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz für Kontokorrent der Hausbank zu verlangen.

(4.4) Darüber hinaus wird für jede Mahnung nach dem 10.Tag der Rechnungsstellung eine Mahngebühr von € 6,00 fällig.

(4.5) Der Kunde kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftigen Forderungen gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

(4.6) Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auch auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

(5) Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)

(5.1) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.

(5.2) Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.

(5.3) Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.

(5.4) Für gebuchte Leistungen bzw. durch Hotelaufnahmevertrag angemietete Zimmer ist das Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später vom Kunden storniert wird oder der Kunde nicht erscheint (§ 552 BGB). Die ersparten Aufwendungen des Hotels betragen bei Übernachtung/Frühstück 20% vom Zimmerpreis, bei allen bestellten Speisen und Getränken 40% vom Leistungspreis, bei Pauschalarrangements des Hotels incl. Parkeintritt 20% des Leistungspreises. Falls ein Mindestumsatz vereinbart wurde und dieser nicht erreicht wird, ist das Hotel berechtigt, bis zu 60% des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn zu verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder das Hotel einen höheren entgangenen Gewinn nachweist.

(6) Rücktritt des Hotels

(6.1) Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

(6.2) Wird eine gemäß Ziffer 3.3 und/oder Ziffer 3.4 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(6.3) Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

  • höhere Gewalt (Brand, Streik o. Ä) oder andere vom Hotel an der ganzheitlichen oder teilweisen Leistungserbringung nicht zu vertretender Hinderungsgründe die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
    Das Hotel behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht.
  • Zimmer oder Leistungen schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
  • das Hotel den begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann. Dies gilt insbesondere bei Gruppenbuchungen auch für den Fall, dass nur Einzelpersonen der Gruppe dazu Anlass geben.
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
  • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

(6.4) Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

(7) Bereitstellung, -übergabe und–Rückgabe, Leistungserbringung

(7.1) Das Hotel stellt die angemieteten Räumlichkeiten zum genauen Vertragszeitpunkt und/oder Veranstaltungszeitpunkt zur Verfügung. Insbesondere bei Hotelzimmern erwirbt der Kunde kein Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sondern nur auf ein Zimmer im Rahmen der gebuchten Kategorie.

(7.2) Hotelzimmer stehen im Rahmen der Leistungserbringung am Anreisetag erst ab 15:30 Uhr zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

(7.3) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Räumung des Zimmers am Abreisetag bis 11:00 Uhr nicht nach, ist das Hotel, ohne weitere Aufforderung an den Kunden, berechtigt, ein Entgelt bis zur vollen Höhe des Zimmerpreises für die weitere Nutzung zu verlangen. Sollte dem Hotel durch verspätete Räumung des Zimmers am Abreisetag ein anderweitiger Schaden entstehen, ist der Kunde zum Ersatz desgleichen verpflichtet. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

(7.4) Reist der Kunde am Anreisetag bis 18:00 Uhr nicht an, ist er verpflichtet, das Hotel über die spätere Ankunftszeit rechtzeitig zu unterrichten, andernfalls kann das Hotel bei Nachfrage anderer Kunden vom Vertrag zurücktreten und das Hotelzimmer anderweitig vermieten, ohne dass dem Kunden ein Recht auf Unterkunft zusteht. Die Nachweispflicht zur Benachrichtigung bei verspäteter Anreise liegt beim Kunden.

(7.5) Für vom Kunden gebuchte Verpflegungsleistungen (Speisen & Getränke) hat der Kunde dem Hotel die Anzahl der Teilnehmer bis spätestens 2 Werktage vor dem Termin der Leistungserbringung mitzuteilen. Kommen weniger Teilnehmer als vereinbart, hat der Kunde ach der mitgeteilten, zumindest nach der vereinbarten Personenzahl, Zahlung zu leisten. Kommen mehr Teilnehmer wird nach der tatsächlichen Personenzahl abgerechnet.

(7.6) Der Kunde ist verpflichtet, das Hotel unverzüglich und unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung geeignet ist, sei es durch ihren politischen, religiösen oder sonstigen Charakter, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Hotels zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen und/oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen oder Verkaufsveranstaltungen bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung durch die Hotelleitung.

(7.7) Hunde sind in den Hotelrestaurants sowie in den Hotels Ling Bao und Charles Lindbergh grundsätzlich nicht gestattet. Zertifizierte Begleithunde für Menschen mit Einschränkungen werden im Hotel Matamba (nach vorheriger Anmeldung), sowie in allen Hotelrestaurants akzeptiert. Bitte beachten Sie, dass eine Kopie des Begleithund-Zertifikats benötigt wird.
Der Zutritt zum Hotel Charles Lindbergh ist ab 8 Jahren und der Hotelaufenthalt nur in Verbindung mit einem zuvor gebuchten Erlebnispaket gestattet. Das Hotel Charles Lindbergh ist nicht für Rollstuhlfahrer (Schwerbehinderte) geeignet.

(8) Haftung des Hotels

(8.1) Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen auftreten, hat der Kunde dies unverzüglich zu rügen und dem Hotel Gelegenheit zur Abhilfe zugeben. Unabhängig von Ziff.6 und den §§ 701 ff. BGB haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch den gesetzlichen Vertreter oder der leitenden Angestellten des Hotels. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Kunden gegenüber dem Hotel beträgt 6 Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen.

(8.2) Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes.

(8.3) Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen
oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 8. Sätze 1 bis 3.Das Hotel haftet nur für unmittelbare Schäden am Fahrzeug, die auf einen bei der Überlassung des Parkplatzes bereits bestehenden Mangel des Platzes beruhen. Ein etwaiger Schaden muss unverzüglich, jedoch spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks geltend gemacht werden.

(8.4) Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuführen. Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit ebensolcher Sorgfalt behandelt.

(8.5) Die Aufbewahrungsfrist für zurückgebliebene Sachen des Kunden beträgt 6 Monate. Danach gehen die Fundsachen ins Eigentum des Hotels über. Diese werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesendet. Jedwede Haftung des Hotels aus den Punkten 8.1-8.4 ist ausgeschlossen.

(9) Schlussbestimmungen

(9.1) Erfüllungsort und Zahlungsort ist für beide Seiten der Ort des Hotels. Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr, auch für Wechsel- und Scheckstreitigkeiten der Ort des Hotels.

(9.2) Es gilt deutsches Recht.

(9.3) Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages - einschl. dieser Geschäftsbestimmungen - unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksame ersetzen, die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahekommen.

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