Hier geben die Kids das erste Mal ganz alleine Gas und drehen unter dem Dach der großen Wuze Town-Halle ihre Runden. Die Klumpen sind übrigens die Schuhe der kinderlieben Wuze – und es macht einen Riesenspaß, darin durch die Gegend zu düsen!
Personen unter 1,00 m oder über 1,40 m Körpergröße dürfen nicht mitfahren.
Personen zwischen 1,00 m und 1,40 m Körpergröße dürfen mitfahren.
In diesem Autoscooter für Kinder (Erwachsenen ist die Fahrt nicht gestattet) drohen ruckartige Bewegungen und starke Stöße bei Zusammenprall mit anderen Autos oder Streckenbegrenzungen. Dies kann zu Rücken- und Nacken- und Wirbelsäulenverletzungen führen.
Weitere Gefahren drohen den Kindern bei unerlaubtem Aussteigen während der Fahrt, da sie von anderen Fahrzeugen erfasst werden könnten. Auch hier droht Sturz- und Verletzungsgefahr!
Der Zu- und Ausgang der Attraktion ist ebenerdig und kann von Rollstuhlfahrern angefahren werden. Jedoch sind funktionstüchtige Beine und Füße notwendig, um Gas geben und mögliche Stöße abfangen zu können. Selbiges gilt für Arme und Hände, da auch diese zum Lenken des Fahrzeugs oder mindestens zum Abstützen bei Kollisionen erforderlich sind. Da die Fahrzeuge selbstständig gesteuert werden müssen, ist eine Mitfahrt von Sehbehinderten höchstens als Beifahrer möglich. Jedoch können sie eventuell drohende Zusammenstöße mit anderen Autos nicht vorhersehen und sich daher nicht körperlich auf diese vorbreiten. Hier droht höhere Verletzungsgefahr im Wirbelsäulen- und Nackenbereich als bei sehenden Kindern.
Eine Evakuierung erfolgt in dieser Attraktion immer ebenerdig. Kinder können die Fahrzeuge selbstständig verlassen, Geh- und Sehbehinderte würden beim Ausstieg ggfs. Unterstützung benötigen. Wenn sich die Aufsichtspersonen in unmittelbarer Nähe des Fahrgeschäfts aufhalten und ihre Kinder „abholen“, wäre eine weitestgehend risikofreie Evakuierung von Geh- und Sehbehinderten jedoch denkbar.
Die Mitfahrt eines Erwachsenen ist in dieser Attraktion nicht möglich, sodass Kinder mit Hörbehinderungen nicht von einer hörenden Aufsichtsperson, die bei der Kommunikation unterstützen kann, begleitet werden können. Daher gilt auch hier: Sollten sich die entsprechenden Aufsichtspersonen in unmittelbarer Nähe des Fahrgeschäfts aufhalten und ihr Kind im Ereignisfall abholen können, ist eine weitestgehend risikofreie Evakuierung möglich.
Für die Evakuierung der gesamten Halle sind weiterhin barrierefreie Fluchtwege vorhanden, sodass hier keine zusätzlichen Risiken für Kinder oder Erwachsene mit Behinderungen bestehen.
Geh-und Sehbehinderte Personen, sowie Personen mit fehlenden Gliedmaßen können diese Attraktion als Mitfahrer nutzen.
Personen mit geistigen Behinderungen und Epilepsie, die von einer Begleitperson unterstützt werden, können diese Attraktion nutzen.
Wenden Sie sich bei Ihrem Besuch an den Gästeservice auf dem Kaiserplatz. Dort werden Sie detailliert über die Faktoren der Nutzung informiert und erhalten die entsprechende „Nutzungs- und Verzichtsvereinbarung“, welche vor Ort mit Ihren Personaldaten ausgefüllt, unterschrieben und gegengezeichnet werden muss.
Stand: 02/2018
Irrtum und Änderungen vorbehalten.