Langsam heben die Kids ab und schweben durch die Berliner Lüfte. In Flugzeug oder Zeppelin geht es munter im Kreis, hinauf und hinab – und die Kinder bestimmen selbst, wie hoch sie fliegen wollen!
Erleben Sie Bolles Flugschule ganzjährig im Sommer wie auch im Wintertraum!
Kinder unter 1,00 m Körpergröße dürfen nur in Begleitung Erwachsener mitfahren.
Personen über 1,00 m Körpergröße dürfen ohne Begleitung mitfahren.
Bei der Nutzung dieser Attraktion kann es aufgrund der Drehbewegungen zu Schwindel und Übelkeit kommen, besonders bei Fahrgästen mit Herz- und Kreislauferkrankungen sowie bei Schwangeren.
Der Zu- und Ausgang des Fahrgeschäfts ist nicht barrierefrei und daher nicht zugänglich für Rollstuhlfahrer. Zudem benötigt eine Person mit Geh- oder Sehbehinderung beim Ein- und Aussteigen ggfs. Unterstützung von einem Mitarbeiter oder Begleiter. Sollte eine Evakuierung erforderlich sein, können die Flugzeuge im Regelfall (einzeln) heruntergelassen werden. Ein Steckenbleiben und eine damit einhergehende Evakuierung mittels Hubarbeitsbühne wären nur dann erforderlich, wenn sich bei einem Flugzeug Maschinenteile verkanten. Dieses Szenario ist allerdings nicht sehr wahrscheinlich. Erwachsene Hörbehinderte können sich die Gondeln nicht mit einem ebenfalls erwachsenen Begleiter teilen, da diese nicht entsprechend ausgelegt sind.
Personen mit Gipsverbänden und Amputationen im Oberkörperbereich können das Fahrgeschäft ggfs. nicht steuern, jedoch ist weder dies noch ein Festhalten aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich. Personen mit Wirbelsäulen-, Bandscheiben- und Rückenschäden sollten auf Vibrationen und mögliche ruckartige Bewegungen (z.B. Auf- und Abwärtsbewegungen der Flugzeuge) hingewiesen werden. Personen mit psychischen Erkrankungen sollten mindestens ansprechbar sein, um sich bei einer Evakuierung auch von Mitarbeitern und ihrer Begleitperson leiten zu lassen.
Für Personen mit Epilepsie ist eine Nutzung nicht möglich.
Wenden Sie sich bei Ihrem Besuch an den Gästeservice auf dem Kaiserplatz. Dort werden Sie detailliert über die Faktoren der Nutzung informiert und erhalten die entsprechende „Nutzungs- und Verzichtsvereinbarung“, welche vor Ort mit Ihren Personaldaten ausgefüllt, unterschrieben und gegengezeichnet werden muss.
Stand: 02/2018
Irrtum und Änderungen vorbehalten.
Kunstvolle Schaufenster, prachtvoller Stuck und ein traumhaftes Blütenmeer: Im Goldenen Berlin werden die 20er Jahre lebendig – und Flanieren und Genießen zum echten Erlebnis!