Nutzungsbedingungen
- Personen unter 1,00 m Körpergröße dürfen nicht mitfahren.
- Kinder zwischen 1,00 m und 1,20 m Körpergröße dürfen nur in Begleitung Erwachsener mitfahren, die dann die Aufsichtspflicht übernehmen. VR-Brille nicht gestattet.
- Personen über 1,20 m Körpergröße dürfen ohne Begleitung mitfahren. VR-Brille gestattet.
- Personen mit kürzlich überstandenen Krankheiten, Gesundheitsschäden, Herz-, Kreislauf- und Blutdruckbeschwerden, Wirbelsäulen-, Bandscheiben- und Rückenschäden oder anderen physischen und psychischen Leiden und gebrechlichen Personen ist die Mitfahrt untersagt!
- Personen unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss ist die Mitfahrt untersagt!
- Schwangeren ist die Mitfahrt nicht gestattet.
- Das Hinausstrecken von Armen, Beinen und Kopf, sowie das Aufstehen und Hinauslehnen während der Fahrt ist streng verboten.
- Die Mitnahme von Schirmen sowie anderen sperrigen, spitzen und losen Gegenständen ist verboten.
- Dampf- und Rauchverbot im gesamten Wartebereich, in der Station und während der Fahrt.
- Keine Tiere!
Sicherheitshinweise
- max. 2 Personen pro Reihe. Keine freie Platzwahl.
- Mindestgröße 1,20 m für die Nutzung der VR-Brille!
- Hinweis für die Fahrt ohne VR-Brille: In dieser Attraktion können sich kleine Kinder ängstigen. Die Fahrt findet in völliger Dunkelheit statt.
Erläuterung zur Nutzungsmöglichkeit
Der Fahrverlauf von „Crazy Bats“ befindet sich vollständig im Dunkeln, sodass es (nicht nur) bei Personen mit Kreislauferkrankungen zu Orientierungslosigkeit, starkem Schwindel und Übelkeit kommen kann. Da der Fahrtverlauf nicht vorhersehbar ist, ist eine körperliche Vorbereitung auf plötzliche Richtungswechsel oder eine Schussfahrt nicht möglich. Gerade Personen mit schwacher Rücken- oder Nackenmuskulatur oder mit entsprechenden Vorerkrankungen können hier Beschwerden oder sogar Verletzungen erleiden. Diese rasante Fahrt kann sich negativ auf Herzerkrankungen sowie eine Schwangerschaft auswirken. Zudem kann der Schoßbügel unangenehm auf den Bauch drücken. Eine Nutzung der Attraktion ist für diese Personengruppen daher nicht möglich.
Um unvorhersehbare Bewegungen einigermaßen ausgleichen zu können, ist während der Fahrt ein Festhalten bzw. Abstützen mit mindestens einer Hand erforderlich.
Am Bahnhof ergeben sich große Gefährdungen durch den unbeschrankten Einstieg. Blinde oder schlechtsehende Personen könnten bei den schummrigen Lichtverhältnissen die Absturzkante übersehen und auf die Gleise fallen.
Der Zu- und Ausgang dieses Fahrgeschäfts führt über mehrere Treppen und ist damit nicht zugänglich für Rollstuhlfahrer. Bei einer möglichen Evakuierung der Züge an den Ausladepunkten müssten ebenfalls Treppen gestiegen und relativ lange, schmale und verwinkelte Fluchtwege zurückgelegt werden. Personen mit Geh- oder Sehbehinderungen könnten hier Schwierigkeiten erfahren. Eine Nutzung der Attraktion ist für diese Personengruppen daher nicht möglich.
Für Hörbehinderte ergeben sich hingegen keine zusätzlichen Gefahren, wenn diese von einer hörenden Person, die bei der Kommunikation unterstützen kann, begleitet werden. Eine Evakuierung außerhalb der Ausladepunkte ist sehr unwahrscheinlich, kann aber nicht ausgeschlossen werden. Eine solche Evakuierung birgt, insbesondere für körperlich und geistig behinderte Personen, ein erhöhtes Risiko. Daher dürfen Personen mit geistigen Behinderungen nur in Begleitung mitfahren.
Für Personen mit Epilepsie, Höhenangst, Angst in Dunkelheit und Raumangst ist eine Nutzung nicht möglich.
Wenden Sie sich bei Ihrem Besuch an den Gästeservice auf dem Kaiserplatz. Dort werden Sie detailliert über die Faktoren der Nutzung informiert und erhalten die entsprechende „Nutzungs- und Verzichtsvereinbarung“, welche vor Ort mit Ihren Personaldaten ausgefüllt, unterschrieben und gegengezeichnet werden muss.
Stand: 02/2018
Irrtum und Änderungen vorbehalten.