Nutzungsbedingungen
- Personen unter 1,00 m Körpergröße dürfen nicht mitfahren.
- Kinder zwischen 1,00 m und 1,20 m Körpergröße dürfen nur in Begleitung Erwachsener mitfahren, die dann die Aufsichtspflicht übernehmen. Diese Nutzung ist nur auf den Doppelsitzen möglich.
- Personen über 1,20 m Körpergröße dürfen ohne Begleitung mitfahren.
- Personen mit kürzlich überstandenen Krankheiten, Gesundheitsschäden, Herz-, Kreislauf- und Blutdruckbeschwerden, Wirbelsäulen-, Bandscheiben- und Rückenschäden oder anderen physischen und psychischen Leiden und gebrechlichen Personen ist die Mitfahrt untersagt!
- Personen unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss ist die Mitfahrt untersagt!
- Schwangeren ist die Mitfahrt nicht gestattet.
- Das Hinausstrecken von Armen, Beinen und Kopf, sowie das Aufstehen und Hinauslehnen während der Fahrt ist streng verboten.
- Die Mitnahme von Schirmen sowie anderen sperrigen, spitzen und losen Gegenständen ist verboten.
- Dampf- und Rauchverbot im gesamten Wartebereich, in der Station und während der Fahrt.
- Keine Tiere!
Sicherheitshinweise
- max. 1 Person pro Einzelsitz.
- max. 2 Personen pro Doppelsitz
- Die Doppelsitze sind für Kinder zwischen 1,00 m und 1,20 m Körpergröße in Begleitung eines Erwachsenen reserviert.
- Anschnallpflicht!
Erläuterung zur Nutzungsmöglichkeit
Beim Wellenflug kann die rasante Fahrt in Kombination mit Drehbewegungen Schwindel und Übelkeit auslösen. Dies kann eine Belastung für Personen mit Herz- oder Kreislauferkrankungen sein. Personen mit Rücken-, Nacken- und/oder Wirbelsäulenleiden können durch die auf den Körper wirkenden Fliehkräfte sowie freihängende Beine eine Verschlimmerung der persönlichen Beschwerden erfahren.
Weiterhin ergibt sich das Risiko, dass das Anschnallsystem (Metallbügel und Karabinerhaken) von Nutzern theoretisch auch während der Fahrt geöffnet werden kann. Hier besteht Absturz- und damit Lebensgefahr.
Da der Boden der Attraktion aus Gittern besteht, können Personen mit höheren Absätzen hängenbleiben, umknicken und stürzen. Zudem ist die Kante zum Wasserbecken ungesichert und nicht markiert, sodass gerade bei schlechten Sichtverhältnissen (Nebel, Dunkelheit) Absturzgefahr besteht. Da die Attraktion für Mitarbeiter jedoch weitestgehend einsehbar ist und auch andere Besucher direkt Alarm schlagen oder eingreifen können, ist die Gefahr als eher gering einzustufen.
Der Ausgang der Attraktion ist komplett barrierefrei und kann von Rollstuhlfahrern befahren werden. Sollte das Karussell hingegen im Notfall aufgrund von mechanischen Problemen nicht mehr herabgelassen werden können, müssen Besucher aus ca. 7 Meter Höhe mit einer Hubarbeitsbühne evakuiert werden. Dieses Szenario stellt für Personen mit körperlichen und geistigen Behinderungen ein erhöhtes Risiko dar, allerdings ist dies sehr unwahrscheinlich und bisher noch nicht eingetreten.
Für Personen mit Geh- und Sehbehinderungen bestehen ferner keine erhöhten Gefährdungen im Not- und Normalfall, sofern diese von einer Begleitperson geführt und unterstützt werden.
Für Personen mit Epilepsie und Höhenangst ist eine Nutzung nicht möglich.
Wenden Sie sich bei Ihrem Besuch an den Gästeservice auf dem Kaiserplatz. Dort werden Sie detailliert über die Faktoren der Nutzung informiert und erhalten die entsprechende „Nutzungs- und Verzichtsvereinbarung“, welche vor Ort mit Ihren Personaldaten ausgefüllt, unterschrieben und gegengezeichnet werden muss.
Stand: 02/2018
Irrtum und Änderungen vorbehalten.