Auszug aus der Betriebs- und Hausordnung Phantasialand
1. Durch den Kauf eines Eintrittstickets und das Betreten von PHANTASIALAND erkennt der Besucher die nachfolgenden Eintritts- und Nutzungsbedingungen als verbindlich an.
2. Die Eintrittskarte gibt dem Besucher das Recht, PHANTASIALAND während der Öffnungszeiten (die genauen Öffnungstage entnehmen Sie der Seite Öffnungszeiten) zu betreten. Die tagesaktuellen Öffnungszeiten hängen an den Eingängen aus. Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Geländes ihre Gültigkeit. Bei vorzeitiger Schließung von PHANTASIALAND, etwa in der Vor- oder Nachsaison oder aufgrund der Witterungsverhältnisse, besteht kein Recht auf vollständige oder teilweise Erstattung des Eintrittspreises.
3. PHANTASIALAND duldet keine Waffen auf dem Parkgelände. Aus diesem Grund verpflichtet sich der Besucher es zu unterlassen, Waffen, die in Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 des Waffengesetzes und in der Waffenliste in Anlage 2 zu § 2 Abs. 2-4 des Waffengesetzes genannt sind, auf dem Parkgelände und in den Hotels bei sich zu führen/hineinzubringen; d. h. auch, hinein bringen zu lassen. Dieses Verbot bezieht sich auch auf Nachbildungen dieser Waffen mit dem Aussehen dieser Waffen, als auch Anscheinswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein obiger Waffen hervorrufen.
4. Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass bei Betreten des Parks/der Hotels Detektorkontrollen zulässig sind, bei denen auch die Einhaltung des Verbots nach Ziffer 1 überprüft werden darf.
5. Sollte dennoch nach Betreten des Parks/der Hotels festgestellt werden, dass der Besucher Waffen im Sinne von Ziffer 1 mit sich führt, erklärt er sich damit einverstanden, dass die Waffe entschädigungslos entsorgt wird und er das Parkgelände/Hotel unverzüglich entschädigungslos verlassen muss.
6. Der Besucher ist verpflichtet, dem Aufsichtspersonal auf Verlangen die Eintrittskarte vorzuzeigen. Wer nicht im Besitz einer gültigen Eintrittskarte angetroffen wird, ist verpflichtet, zum pauschalen Ausgleich aller hieraus fließenden Ansprüche € 100,- zu zahlen. Auf die Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Hausfriedensbruchs nach § 123 StGB und wegen Erschleichen freien Eintritts nach § 265a StGB wird ausdrücklich hingewiesen. Jeder Besucher ist verpflichtet, während des Besuches im Park vollständige Oberbekleidung und Schuhe zu tragen.
7. Kindern unter 12 Jahren ist der Eintritt nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson gestattet. Aufsichtspersonen und Eltern haften für Ihre Kinder. Beim Besuch einer Gruppe von Kindern muss die verantwortliche Person als solche genannt werden. Der Begleitperson obliegt die Beaufsichtigung der Kinder und insbesondere die Verpflichtung, für die Sicherheit der Kinder Sorge zu tragen und sie vor Schäden zu bewahren.
8. Die einzelnen Anlagen im PHANTASIALAND stehen den Besuchern im Rahmen ihrer Zweckbestimmung zur freien Nutzung zur Verfügung. Es ist nicht gestattet, die einzelnen Anlagen außerhalb der vorgesehenen Nutzungseinrichtungen zu betreten oder die zugelassenen Wege zu verlassen. Hunde sind im Parkgelände an der Leine zu führen und sind in Shows und Attraktionen nicht zugelassen. Soweit für einzelne Anlagen ein besonderes, zusätzliches Entgelt verlangt wird, ist dieses an deren Eingang besonders vermerkt. Kurzzeitiger und/oder technisch bedingter Betriebsausfall einzelner Anlagen ergibt kein Recht auf Minderung oder Erstattung des Eintrittspreises.
9. Die Nutzung sämtlicher Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Besucher ist verpflichtet, selbst für seine Sicherheit zu sorgen, indem er insbesondere die vorhandenen Sicherheitsvorrichtungen benutzt, an den Ein- und Ausstiegen die nötige Sorgfalt walten lässt, die Hinweis- und Gebotsschilder beachtet, und den Anordnungen des Aufsichtspersonals unbedingt Folge leistet. Für schwangere Frauen ist die Nutzung der Fahrgeschäfte zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit des ungeborenen Kindes grundsätzlich nicht freigegeben. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch über die Nutzungsbedingungen für Menschen mit Einschränkungen.
10. Hunde sind unter nachfolgend festgehaltenen Vorgaben im PHANTASIALAND willkommen: Für Hunde besteht im Park eine Anleinpflicht nach dem Landeshundegesetz NRW. Ein Hygieneset zur Beseitigung von Hundekot ist mitzuführen. Hunde sind in Restaurants und Shows nicht zugelassen. Von dieser Regelung ausgeschlossen sind Begleit- und Assistenzhunde. Assistenzhunde müssen als solche gekennzeichnet sein. Ein entsprechendes Zertifikat muss mitgeführt werden. Sie sind in Shows und Restaurants zugelassen, müssen jedoch ständig beaufsichtigt werden. Gefährliche Hunde nach Landeshundegesetz NRW haben keinen Zutritt zum Park. Zu gefährlichen Hunden zählen American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden. Andere Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden.
11. Aufgrund von Witterungsverhältnissen (Regen, Eisregen, natürlicher Schneefall o.ä.) kann es im Park zu Rutschgefahr kommen. Dies gilt ebenso für künstlichen Schneefall bzw. zu Dekorationszwecken im Park befindlichen Schnee während der Winteröffnung; insbesondere auch im Bereich der Winter- und Schneeattraktionen! Gäste werden deshalb darauf hingewiesen, im gesamten Parkgebiet die notwendige Vorsicht und Sorgfalt walten zu lassen, also Absperrungen durch Seile, Zäune, Bäume u.ä. zu beachten, für rutscharmes Schuhwerk zu sorgen, schnelles Gehen und Laufen zu unterlassen, und vorhandene Handläufe zu benutzen. Der Mondsee in Themenbereich Fantasy, sowie sämtliche im Park befindliche Wasserflächen dürfen auch bei Gefrieren nicht betreten werden. Im Schadensfall durch Nichtbeachtung der o.g. Punkte kann ein Mitverschulden, welches bis zu 100% gehen kann, zugerechnet werden.
12. Filmen und Fotografieren für gewerbliche Zwecke bedarf grundsätzlich der Genehmigung der Geschäftsleitung. Blitzgeräte dürfen in Showdarbietungen nicht benutzt werden; ebenso ist dort privates Filmen nicht gestattet. Gästen, die bei im Phantasialand stattfindenden Film- und Fotoaufnahmen nicht aufgenommen werden möchten, empfehlen wir, die Aufnahmebereiche zu meiden und im Zweifelsfall den betreuenden Mitarbeiter des Phantasialand oder das Aufnahmeteam darüber zu informieren. Ansonsten gehen wir davon aus, dass die Aufnahmen in der Öffentlichkeit verwertet werden können.
13. Film und Foto: Auf allen Großanlagen oder schnelleren Rundfahrgeschäften ist das Filmen mit Handys oder anderen Kameras während der Fahrt nicht gestattet. Auch am Kopf befestigte GoPros, an Selfiesticks oder am Handgelenk befestigte Kameras sind nicht erlaubt. Lose Gegenstände sind stets zu verstauen und nicht in der Hand zu halten.
Mit der Nutzung der Attraktionen erhält das PHANTASIALAND von jedem Fahrgast ohne besondere Vergütung das Recht, Bildaufnahmen des Fahrgastes während der Fahrt herzustellen und diese zu speichern, auf Bildschirmen anzuzeigen oder zu verkaufen.
14. Die Haftung für im PHANTASIALAND erlittene Schäden wird ausgeschlossen. Die Haftung für vorsätzliches Handeln bleibt hiervon unberührt. Reklamationen sind in jedem Falle vor Verlassen des Parkgeländes bei der Verwaltung geltend zu machen; späterer Anspruch ist ausgeschlossen.
15. Für Verlust, Diebstahl usw. von Sachen, die nicht im Eigentum von PHANTASIALAND stehen, wird keine Haftung übernommen.
16. Die Nutzung der Kinderspielplätze ist nur Kindern unter 12 Jahren erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr.
17. Zum Schutze und zur Sicherheit der jugendlichen Besucher unter 18 Jahren, verkauft das PHANTASIALAND Alkohol ausschließlich an volljährige Personen.
18. Zum Schutze und zur Sicherheit aller Besucher ist der Konsum von Cannabis und cannabishaltigen Produkten im gesamten PHANTASIALAND verboten.
19. Wer andere Besucher belästigt, die Anlagen entgegen den vorhandenen Nutzungseinrichtungen betritt, den Anordnungen des Aufsichtspersonals oder Gebotsschildern nicht Folge leistet oder in sonstiger Weise störend auf den Parkbetrieb einwirkt, kann ohne jeden Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes aus dem PHANTASIALAND verwiesen werden. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, alle aus dem Hausrecht fließenden Rechte wahrzunehmen.
20. Der Besucher ist verpflichtet, Ersatz zu leisten für alle Schäden, die er vorsätzlich und insbesondere in Verbindung mit einer Verhaltensweise gemäß Ziffer 12 verursacht. Begleitpersonen sind für die von Kindern verursachten Schäden verantwortlich.
21. Das PHANTASIALAND Brühl erfasst die Ortscodes auf den Nummernschildern der anreisenden Fahrzeuge. Es speichert keine individuellen Kennzeichen einzelner Fahrzeuge seiner Besucher. Das Signal der Kameras wird bereits innerhalb des lokalen Speichers anonymisiert und dann unmittelbar gelöscht.
Stand: November 2024